EU-Kommission nimmt bei Gentechnik jedes Risiko in Kauf
Zwanzig GV-Maissorten zur Zulassung vorgeschlagen... und einige davon gibt es nicht einmal!
Die Europäische Kommission möchte einen gentechnisch veränderten Mais zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zulassen. Damit könnte der Mais in die EU eingeführt, aber nicht hier angebaut werden. Doch wer genau hinschaut, merkt: Es handelt sich nicht um einen einzigen Mais. Vielmehr sollen 20 verschiedene GVO-Variationen erlaubt werden.
Der GV-Mais von Syngenta enthält fünf verschiedene GV-Eigenschaften (z.B. Toleranz gegenüber den Pestiziden Glyphosat und Glufosinat und Resistenz gegen den Maisbohrer). Alle ihre Unterkombinationen sollen ebenfalls zugelassen werden. Dies bedeutet, dass mit einer einzigen Genehmigung mehr als 20 verschiedene Mais-Sorten importiert werden und legal in den Supermarktregalen oder in den Futtertrögen landen könnten.
Die EU-Kommission schlägt vor, Import von ungetesteten „Geister-Pflanzen“ zu erlauben
Doch damit nicht genug. Noch problematischer ist, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nur wenige der Kombinationen auf ihre Sicherheit überprüft hat. Das wäre auch gar nicht möglich, da die meisten von ihnen noch nicht einmal existieren!
Auch innerhalb der EFSA hat dieses äußerst „originelle“ Risikobewertungsverfahren Unruhe erzeugt. Eines der Gremienmitglieder schreibt: „Der Antragsteller erbrachte weder spezifische Daten über diese zwanzig Kombinationen, noch eine zufriedenstellende Begründung, warum diese Daten fehlen und/oder warum er sie als nicht erforderlich für die Risikobewertung hält.“ (siehe unser Artikel zu diesem Thema).
EU-Parlament und Sachverständige der Mitgliedstaaten geben Stellungnahme ab
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, konnte sich am 27. Januar nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Kommission einigen (ein wiederkehrendes Problem bei GVOs). Nur zehn Mitgliedstaaten, die insgesamt 38,43 Prozent der Europäischen Bürger repräsentieren, stimmten dafür. Der Text wird nun am 27. März dem Berufungsausschuss vorgelegt. Sollte der Berufungsausschuss ebenfalls keine Stellungnahme abgeben, läge es an der EU-Kommission, die endgültige Entscheidung zu treffen. Dann ist es sehr gut möglich, dass die EU-Kommission die sehr umstrittene Zulassung genehmigen wird.
Einige Abgeordnete des EU-Parlaments haben bereits einen Einwand gegen diese Genehmigung eingereicht, über die heute (21. März) der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments abstimmt. Wenn der Umweltausschuss den Bericht annimmt, stimmen alle Abgeordneten des EU-Parlaments darüber im Plenum ab. Obwohl die EU-Kommission nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Empfehlungen des EU-Parlaments zu folgen, wäre eine Ablehnung der Zulassung durch die Abgeordneten ein großer Schlag für ihre Glaubwürdigkeit. Als erstes müssen aber die Mitgliedsländer im Berufungsausschuss überzeugt werden, dass diese Zulassung ein Irrsinn hoch 20 wäre.