Geldwäsche
Europaparlament schickt Kommission zum Nachsitzen bei schwarzer Liste für Geldwäsche-Paradiese
Das Europaparlament hat heute detaillierte Regeln (sog. delegierten Rechtsakt) bezüglich Drittländern mit hohem Risiko von Geldwäschepraktiken zurückgewiesen. Damit drängt das Europaparlament darauf, dass die EU-Kommission neu bewertet, welche Länder auf die schwarze Liste für unkooperative Geldwäsche-Staaten aufgenommen werden.
Die vierte Geldwäsche Richtlinie (AMLD) aus dem Jahr 2015 ermächtigt die Kommission, hoch riskante Drittländer zu ermitteln. Die heute vom Europaparlament abgelehnte schwarze Liste für Steueroasen ist eine überarbeitete Fassung der vorherigen Liste vom Juli 2016, die wiederum elf Länder umfasst hatte. Die überarbeitete schwarze Liste mit zehn Ländern kopiert lediglich die Vorlage der Financial Action Task Force (FATF), dem internationalen Forum, das zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung arbeitet. Sozialdemokraten, Grüne, Liberale und Linke gewannen eine knappe Mehrheit für eine harte Gangart gegen Geldwäsche, gegen den Widerstand von Rechtskonservativen und Christdemokraten.
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
“Die Kommission muss sich beim Kampf gegen Geldwäsche mehr Mühe geben. Das Europaparlament hat der Kommission heute den klaren Auftrag erteilt, eine eigene Bewertung vorzunehmen, anstatt sich nur auf externe Informationen zu verlassen. Die Kommission ist unglaubwürdig, wenn sie eine überarbeitete Liste vorlegt, die mit nur zehn Ländern weniger Staaten enthält als die vorherige Version der Liste. Die Kommission muss nachsitzen und eine eigene, gründlichere und unabhängige Analyse dazu liefern, welche Länder als hochriskant gelten. Die Geldwäsche-Richtlinie wird gerade überarbeitet und wir Grüne werden uns dafür einsetzen, dass die Kriterien zur Ermittlung von hochriskanten Ländern verschärft werden.
Angesichts der jüngsten Leaks, die Geldwäsche und Steuerverbrechen enthüllten, ist es lächerlich, dass Panama und andere wichtige Steueroasen immer noch nicht auf der schwarzen Liste der Kommission stehen. Wir brauchen eine schwarze Liste, die für den Zweck geeignet ist. Um dorthin zu gelangen, muss die Kommission dringend mehr Personal für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einsetzen. Mit einer armseligen Anzahl von nur sechs Mitarbeitern, die sich mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität im Keller der Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz beschäftigen, macht sich die Kommission lächerlich."
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Die detaillierten Umsetzungsregeln (sog.delegierten Rechtsakt) finden Sie hier.
Die schwarze Liste für unkooperative Geldwäsche-Staaten der EU-Kommission vom Juli 2016 umfasste folgende elf Länder: Afghanistan, Bosnien, Guyana, Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen, Nordkorea und Iran. Durch den delegierten Rechtsakt sollte Guyana von der schwarzen Liste gestrichen werden, dann wären es nur noch zehn Länder gewesen. Die Liste enthält keine einzige der wichtigen Steueroasen.