Wie Geschäftsgeheimnisse Ihnen schaden können
Ihrer Gesundheit, Ihrer Umwelt, Ihrer Karriere
Zurzeit diskutiert das Europäische Parlament einen Gesetzesentwurf für eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen. Momentan obliegt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen den Mitgliedstaaten. Dieser ist einerseits wichtig, um faire Bedingungen für Unternehmen zu schaffen. Doch anderseits ist für den Innovations- und Schaffungsprozess die Zirkulation von Wissen ebenso notwendig wie Transparenz und der Zugang zu Informationen für den Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Verbraucher. Hier muss ein Gleichgewicht gefunden werden, um missbräuchliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen auf der einen und übermäßigen Schutz auf der anderen Seite zu vermeiden.
Eine klare, rechtlich einwandfreie Definition
Zweck der EU-Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene Regeln festzulegen. Ist die Definition von Geschäftsgeheimnis zu vage, schafft sie Rechtsunsicherheit und erleichtert den Missbrauch durch große und mächtige Konzerne zum Nachteil kleinerer Unternehmen sowie der Gesellschaft. Auch ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, dass diese Richtlinie in den Verhandlungen zu TTIP maßgeblich sein wird: Hier ist besondere Vorsicht geboten, damit die US-Regierung oder in den USA ansässige multinationalen Unternehmen keine Vorteile aus einer löchrigen Richtlinie ziehen können.
Im überwiegenden Teil der EU fällt, anders als in den USA, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht unter den Schutz geistigen Eigentums (IPR). Daher sollte eine neue Richtlinie nicht zu neuen Exklusivrechten führen. Die Verwendung von IPR- Terminologie wie man sie im Vorschlag der Kommission findet, schafft hier bislang Unklarheiten und beeinflusst die Auslegung bei Rechtsstreitigkeiten.
Die Gewährleistung berechtigter Ansprüche und Zugang zu Informationen
Die Richtlinie muss eindeutige Fälle schaffen, welche die Weitergabe von Informationen zulässt. Solche Fälle müssen immer dann gelten, wo die Weitergabe durch nationale oder EU-Vorschriften erforderlich, oder Teil eines öffentlichen Mandats ist.
Mehr genereller Schutz für Geschäftsgeheimnisse darf nicht das berechtigte Öffentliche Interesse untergraben. Hierunter fällt der Verbraucherschutz, der Arbeitnehmerschutz, der Schutz von Menschen, Tieren oder Pflanzen, der Schutz der Umwelt, die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Schutz der Grundrechte, einschließlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Information.
Die Gewährleistung beruflicher Mobilität von Arbeitnehmern
Die Verbreitung von Wissen und Fertigkeiten geht Hand in Hand mit beruflicher Mobilität. Diese trägt dazu bei, dass Industrie- und Forschung dynamisch und kreativ bleiben, als Beispiel sei hier nur das Silicon Valley genannt. Mehrere Studien haben gezeigt, dass Staaten oder Regionen mit strengen Wettbewerbsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und –Nehmern oftmals ein "Brain Drain" von Hochqualifizierten sowie reduzierte Investitionen und Innovationen erfahren.
Es muss Arbeitnehmern möglich sein, zwischen zwei Unternehmen zu wechseln. Arbeitgeber sollten dagegen daran gehindert werden, Arbeitnehmer auch noch nach vielen Jahren für den rechtswidrigen Zugang oder die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen zu verklagen (der Rat spricht sich für eine Frist von 6 Jahren aus). Allgemein brauchen wir die richtige Balance zwischen dem Beschäftigten, der neue Ideen entwickelt und dem Unternehmen, welches die Ressourcen und die Umgebung für deren Umsetzung bereitstellt.