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Lage in Palästina

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Nahost-Quartetts vom 12. März 2010,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 und vom 13. Dezember 2010 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Nahost-Quartetts vom 23. September 2011 im Anschluss an die Hinterlegung des Antrags auf Aufnahme Palästinas als Mitglied der Vereinten Nationen durch Präsident Abbas,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung mit einem Staat Israel und einem daran angrenzenden unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Staat Palästina bekräftigt hat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit existieren, dass sie die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern gefordert und erklärt hat, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkannt werden, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind;

B.  in der Erwägung, dass die Palästinensische Autonomiebehörde ihren Plan für den Aufbau eines Staates „Palästina: Ende der Besetzung und Aufbau des Staates” erfolgreich umgesetzt hat; in der Erwägung, dass im Rahmen der Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe (AHLC) am 13. April 2011 in Brüssel die Feststellung der Weltbank, des IWF und der VN, dass die Palästinensische Autonomiebehörde in den von ihnen geprüften Kernbereichen die für die Lebensfähigkeit eines Staates erforderliche Schwelle überschritten hat, begrüßte, und dass die palästinensischen Institutionen einen Vergleich mit denjenigen etablierter Staaten nicht zu scheuen brauchen;

C. in der Erwägung, dass der laufende Prozess der Besetzung und Kolonisierung in der Westbank die Vision einer Zwei-Staaten-Lösung gefährdet und zur Aussetzung der Friedensverhandlungen geführt hat;

D. in der Erwägung, dass der September 2011 vom Quartett als Frist für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung festgehalten wurde;

E.  in der Erwägung, dass der Rat in seiner Erklärung von Berlin aus dem Jahre 1999 erklärte, er werde den Staat Palästina zu gegebener Zeit anerkennen; in der Erwägung, dass er in den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2010 seine Bereitschaft bekräftigte, einen palästinensischen Staat gegebenenfalls anzuerkennen;

F.  in der Erwägung, dass Präsident Abbas am 23. September 2011 der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Antrag auf Aufnahme Palästinas als Vollmitglied der Vereinten Nationen unterbreitete; in der Erwägung, dass der aus 15 Mitgliedern bestehende Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dessen Zustimmung für eine Mitgliedschaft in den VN und die vollständige Anerkennung der Staatlichkeit erforderlich ist, seine Gespräche zur Bearbeitung dieses Antrags am 26. September aufnehmen sollte;

G. in der Erwägung, dass der Arabische Frühling, der auch auf Israel übergesprungen ist, die Verwirklichung eines umfassenden Friedens im Nahen Osten noch dringlicher werden lässt, da er für alle Parteien, alle Völker der Region und für die internationale Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung ist;

H. in der Erwägung, dass die Förderung von Freiheit, Würde, Zuverlässigkeit und Gerechtigkeit in der Region auch die Unterstützung der rechtmäßigen Bestrebungen des palästinensischen Volkes umfassen sollte;

I.   in der Erwägung, dass die Errichtung eines palästinensischen Staates dem internationalen Frieden und der Sicherheit dient, dass sie eine Zwei-Staaten-Lösung ermöglicht und den Weg für die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 und vom 13. Dezember 2010 zum Friedensprozess im Nahen Osten bereitet;

1.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, mit dem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben; unterstützt deshalb den von Präsident Abbas dem VN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 23. September 2011 überreichten Antrag;

2.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alles zu unternehmen, um nach Maßgabe früherer Erklärungen über die Unterstützung der Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen von 1967, auch in Bezug auf Jerusalem, und seiner Aufnahme als Vollmitglied der Vereinten Nationen einen gemeinsamen Standpunkt zu erzielen;

3.  würdigt und begrüßt den Erfolg der Bemühungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas und des Ministerpräsidenten Salam Fayyad um die Errichtung eines Staates, die von der EU ermutigt und von mehreren internationalen Akteuren unterstützt wurden, und vertritt die Auffassung, dass dies eine solide und verlässliche Grundlage für die Bereitschaft Palästinas hinsichtlich eines souveränen Staates ist;

4.  fordert die unverzügliche Wiederaufnahme direkter und ernsthafter Friedensgespräche auf der Grundlage der international anerkannten Parameter, einschließlich der Grenzen von 1967, und eines von beiden Parteien vereinbarten Zeitplans, da nur eine Verhandlungslösung zwischen beiden Seiten Israelis und Palästinensern dauerhaften Frieden und Sicherheit bringen kann; erinnert daran, dass der Bau von Siedlungen gegen das geltende Völkerrecht verstößt und den Friedensprozess behindert, und fordert deshalb die vollständige Einstellung der Siedlungstätigkeit; betont, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen auch hinsichtlich Jerusalems anerkannt werden sollten, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind;

5.  betont ferner, dass genau wie Israel einen palästinensischen Staat auf der Grundlage der Grenzen von 1967 anerkennen sollte, der neue Staat die auf das Jahr 1993 zurückgehende Anerkennung des Staates Israel durch die PLO auf der Grundlage der Grenzen von 1967 übernehmen und dessen rechtmäßigen Sicherheitsbedenken Rechnung tragen sollte;

6.  nimmt die Erklärung des Nahost-Quartetts vom 23. September 2011 zur Kenntnis, mit der die Parteien erneut nachdrücklich aufgefordert werden, die bestehenden Hindernisse zu überwinden und direkte bilaterale israelisch-palästinensische Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, innerhalb einer bestimmten Frist, spätestens aber Ende 2012 eine Einigung zu erzielen; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Fahrplan für den Frieden nachkommen müssen, und dass insbesondere Israel seine Siedlungspolitik vollständig einstellen muss, und dass diese Voraussetzungen eine unverzichtbare Etappe auf dem Weg zur Wiederaufnahme wirklicher und glaubwürdiger Friedensverhandlungen sind;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der VN-Generalversammlung, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.

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