INTERNATIONALES ABKOMMEN ÜBER EINE GESTÄRKTE WIRTSCHAFTSUNION
Rechtsgutachten von Ingolf Pernice
Die Finanzkrise zwingt die Europäische Union, die Struktur und die Arbeitsweise derWirtschafts- und Währungsunion zu überarbeiten, um das Vertrauen derFinanzmärkte in die Finanz- und Budgetdisziplin der Mitgliedstaaten und ihreFähigkeit, die Staatsschulden zurückzuzahlen, wiederherzustellen. Beim EUGipfeltreffenvom 9. Dezember 2011 in Brüssel wurden wichtige Entscheidungengetroffen, auch wenn es scheint, dass das Vereinigte Königreich die von der Euro-Gruppe geplanten Schritte nicht unterstützen will. Daraufhin beschloss die Euro-Gruppe, den in ihrer Erklärung vom 9. Dezember 2011 (Erklärung) eingeschlagenenWeg ohne das Vereinigte Königreich zu gehen. Um „die Richtung einer stärkerenWirtschaftsunion“ einzuschlagen, haben sich die Staats- und Regierungschefs derEuro-Zone auf folgende Maßnahmen geeinigt:
- einen neuen Steuerpakt und die stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik
- die Entwicklung von Stabilisierungsinstrumenten, um auf kurzfristigeHerausforderungen eingehen zu können.
Kurz darauf wurde der „Entwurf eines internationalen Abkommens über einegestärkte Wirtschaftsunion“ in Umlauf gebracht. Er befasst sich mit einer Reihe vonPunkten, die in der Erklärung enthalten sind, und steht allen anderen EU Mitgliedstaatenoffen. Neun davon haben ihre Absicht bekundet, sich anzuschließen,wobei das Ziel darin besteht „die Bestimmungen dieses Abkommens so schnell wiemöglich in die Verträge aufzunehmen“ (Präambel, Absatz 8). Nicht alle in derErklärung vorgesehenen Maßnahmen wurden in den Entwurf aufgenommen. Manchemüssen noch durch andere rechtliche Instrumente umgesetzt werden.
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