de | en | fr
string(3) "132"
Dokument |

Zum Konflikt im Gazastreifen

Grüne/EFA Entschließungantrag

von Daniel Cohn-Bendit, Monica Frassoni, David Hammerstein, Hélène Flautre, Caroline Lucas, Margrete Auken, Jill Evans, Angelika Beer und Cem Özdemir

im Namen der Grüne/EFA Fraktion

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis seiner früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere der Entschließung vom 16. November 2006 zur Lage im Gazastreifen, vom 12. Juli 2007 zum Nahen Osten, vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza und vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gazastreifen,

– unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 242 (1967), 338 (1973) und 1860 vom 8. Januar 2009,

– unter Hinweis auf die vierte Genfer Konvention (1949) und deren fünf Grundsätze,

– unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Union vom 30. Dezember 2008 zur Lage im Nahen Osten,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die israelischen Streitkräfte am 27. Dezember 2008, nach dem Ende der von Ägypten am 18. Juni 2008 vermittelten sechsmonatigen Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas, als Vergeltung für die Rakentenangriffe militanter Palästinenser Luftangriffe zu fliegen begannen und anschließend Bodentruppen in den Gazastreifen einmarschierten,

B. in der Erwägung, dass die Waffenruhe oft von beiden Seiten gebrochen wurde und nicht – wie von den Konfliktparteien vereinbart – zur Aufhebung der israelischen Blockade des Gazastreifens führte, wobei die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens einer schweren humanitären Krise ausgesetzt war und sich die Lage im Westjordanland nur unwesentlich und in begrenztem Maße verbesserte,

C. in der Erwägung, dass bei der israelischen Offensive bisher fast 1000 Menschen starben und 3000 verletzt wurden – darunter viele Frauen und Kinder – und zivile Infrastrukturen, Gebäude, Wohnhäuser und sogar eine Schule der Vereinten Nationen, in der Flüchtlingsfamilien untergebracht waren, zerstört wurden,

D. in der Erwägung, dass Israelis und Palästinenser in der Erklärung von Annapolis vom 27. November 2007 ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht haben, im guten Glauben Verhandlungen einzuleiten, um bis Ende 2008 einen Friedensvertrag abzuschließen, der alle noch offenen Fragen klärt, und ihren nach der Roadmap bestehenden jeweiligen Verpflichtungen, einschließlich der Einstellung aller weiteren Siedlungsaktivitäten, der Lockerung der für die Freizügigkeit von Waren und Personen in den besetzten Gebieten geltenden Einschränkungen und der Beendigung von Gewalt und Terrorismus, unverzüglich nachzukommen,

1. verurteilt nachdrücklich die massiven und unverhältnismäßigen Offensiven der israelischen Luft- und Bodenstreitkräfte in dem dicht besiedelten Gebiet, die immer höhere Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung fordern, und die weit reichende Zerstörung ziviler Infrastrukturen, und fordert Israel in diesem Zusammenhang auf, seinen Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts und in Bezug auf die Menschenrechte nachzukommen und zu humanitären Zwecken uneingeschränkten Zugang zum Konfliktgebiet zu gewähren; verurteilt gleichzeitig den Raketenbeschuss israelischer Zivilpersonen durch die Hamas;

2. bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt nicht auf militärischem Wege erzielt werden kann; begrüßt aus diesem Grund diplomatische Maßnahmen, die auf eine dauerhafte Waffenruhe abzielen, die auf der Beendigung der Raketenangriffe der Hamas, des Waffenschmuggels durch Tunnel und der israelischen Blockade des Gazastreifens sowie auf der Öffnung der Grenzen und einer wirksamen Vereinbarung über die Verwaltung der Grenzübergänge basiert;

3. unterstützt insbesondere die französisch-ägyptische Initiative und fordert den Rat auf, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um das Nahost-Quartett zu reaktivieren und die Verhandlungen zwischen allen Beteiligten voranzutreiben; begrüßt die in der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen enthaltenen Forderungen nach einer sofortigen, dauerhaften und uneingeschränkt eingehaltenen Waffenruhe, die zum vollständigen Abzug der israelischen Streitkräfte aus Gaza und zur ungehinderten Bereitstellung und Verteilung humanitärer Hilfsleistungen im gesamten Gebiet des Gazastreifens führt; bedauert, dass die Konfliktparteien sich weigern, den Forderungen dieser Resolution Folge zu leisten;

4. betont, dass Israel zwar das Recht hat, sich zu verteidigen, dass von diesem Recht jedoch nur in einem Maße Gebrauch gemacht werden darf, das im Verhältnis zu der erlebten Bedrohung steht, wobei die Bestimmungen des humanitären und des Völkerrechts im Hinblick auf die Genfer Konventionen, die der Achtung von Zivilisten und deren Schutz vor den Folgen von Auseinandersetzungen eine entscheidende Bedeutung beimessen, uneingeschränkt einzuhalten sind; mahnt Israel insbesondere, seinen Verpflichtungen als Besatzungsmacht gemäß der Vierten Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten nachzukommen; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Waffenlieferungen an Israel einzustellen, so lange keine Gewähr dafür besteht, dass diese Waffen nicht unter Missachtung des Völkerrechts eingesetzt werden oder dass Israel keine völkerrechtlich verbotenen Waffen, wie Phosphorbomben, zum Einsatz bringt;

5. zeigt sich zutiefst besorgt über das Schicksal und die Sicherheit der 1,5 Millionen Palästinenser, die ohne Fluchtmöglichkeit aus dem Gazastreifen noch immer in Gaza eingeschlossen sind, und über die humanitäre Lage der Palästinenser im Westjordanland, deren Lebensumstände sich trotz der Kooperationsbereitschaft der palästinensischen Autonomiebehörde nicht gebessert haben; vertritt die Ansicht, dass die tägliche dreistündige Aussetzung der Bombenangriffe nach wie vor unzureichend ist, um die gegenwärtige humanitäre Katastrophe, die nur durch eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe zu bewältigen ist, in den Griff zu bekommen; weist darauf hin, dass die Situation, die infolge der von den israelischen Behörden 2007 verhängten langanhaltenden Blockade des Gazastreifens entstanden ist, sich durch die gegenwärtige Krise verschärft hat;

6. fordert die Konfliktparteien aus diesem Grund auf, die Feindseligkeiten einzustellen, um entsprechende humanitäre Hilfeleistungen für die Zivilbevölkerung, die Evakuierung Verwundeter und die Wiederherstellung von Notdiensten und grundlegenden Infrastrukturen zu ermöglichen und Palästinensern, die dies wünschen, die Möglichkeit einzuräumen, das Konfliktgebiet sicher und mit der Unterstützung der Nachbarstaaten zu verlassen;

7. fordert mit besonderem Nachdruck, dass die ägyptischen Behörden alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, um den Grenzübergang Rafah zu öffnen und Flüchtlingen und Zivilisten die Ausreise sowie die Versorgung mit humanitären Hilfeleistungen zu ermöglichen;

8. weist darauf hin, dass eine Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer stabilen Vereinbarung und eine internationale Einflussnahme in der gegenwärtigen Krise darin besteht, dass auf der Grundlage der Vereinbarung von Mekka vom Februar 2007 eine innenpolitische Übereinkunft zwischen allen Teilen der palästinensischen Gesellschaft gefunden wird;

9. weist darauf hin, dass durch Israels Militäraktion der Annapolis-Prozess unumkehrbar zunichte gemacht wird und die begrenzten Erfolge und die verbleibenden Hoffnungen auf eine umfassende mittelfristige Beilegung des Konflikts auf dem Verhandlungswege gefährdet werden; fordert die EU aus diesem Grund auf, unverzüglich und nachdrücklich auf eine internationale Konferenz unter Einbeziehung aller wichtigen Akteure hinzuarbeiten, in deren Rahmen die vorliegenden Friedensvorschläge unter besonderer Berücksichtigung des Vorschlags der Arabischen Liga zu einem endgültigen Paket geschnürt werden, und die Grundlage für eine umfassende Einigung zu schaffen, die auf einer Zwei-Staaten-Lösung – mit einem Staat Israel innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen und einem lebensfähigen palästinensischen Staat mit der Hauptstadt Ostjerusalem – basiert;

10. fordert den Rat auf, den Einsatz einer unter dem Mandat der UNO stehenden, von der EU geführten internationalen Friedenssicherungstruppe im Gazastreifen, der auch Kontingente aus arabischen und muslimischen Ländern angehören sollten, vorzubereiten;

11. fordert den Rat auf, von einer Ausweitung der Beziehungen zu Israel abzusehen, bis eine vollständige und dauerhafte, von allen Parteien anerkannte Waffenruhe zustandekommt und Israel humanitären Organisationen ungehinderten Zugang gewährt; betont dabei, dass jedwede Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und Israel streng von der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, vom Ende der humanitären Krise in Gaza und in den besetzten palästinensischen Gebieten, von einem wirklichen Engagement für eine umfassende Friedensregelung und von der vollen Umsetzung des Interimsassoziierungsabkommens EG-PLO abhängig gemacht werden muss;

12. vertritt die Auffassung, dass die israelischen Angriffe auf Gaza den Bestimmungen des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel und insbesondere der Menschenrechtsklausel, die rechtlich als Kernbestandteil des Abkommens gilt, zuwider laufen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein eindeutiger Mechanismus für die Umsetzung derartiger Klauseln eingerichtet werden muss;

13. bedauert die Entscheidung der israelischen Behörden, Journalisten die Einreise in den Gazastreifen zu verweigern und nur eine begrenzte Zahl an Hilfskonvois zuzulassen; fordert Israel auf, internationalen Beobachtern ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zu gewähren, um eine Untersuchung der vor und während der Militäroffensive verübten Verbrechen zu ermöglichen; bedauert die Entscheidung der israelischen Behörden, den UNO-Sonderberichterstatter über die Menschenrechte in den besetzen Gebieten, Richard Falk, der die Behandlung von Palästinensern durch die israelischen Behörden prüft, am 15. Dezember 2008 festzunehmen und auszuweisen;

14. ist zutiefst über die ernsten Folgen der israelischen Offensive für die internationale Gemeinschaft besorgt, da durch diese Offensive das Gefühl der gegenseitigen Ablehnung zwischen den Betroffenen verstärkt wird, die gemäßigten Kräfte in den islamischen Ländern geschwächt werden und ein Klima der Gewalt verbreitet wird, das zu einer weiteren Radikalisierung extremistischer Gruppen und einem Anstieg antisemitischer Übergriffe führt;

15. fordert eine weitere Freilassung palästinensischer Gefangener in großem Umfang und insbesondere die Freilassung der inhaftierten Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates, so auch Marwan Barghoutis; betont, dass ein solcher Schritt die Parteien veranlassen könnte, den Dialog wieder aufzunehmen;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung, der Knesset sowie der ägyptischen Regierung und dem ägyptischen Parlament zu übermitteln.

Auch interessant

Dokument
© Christian Kaufmann
Picture of vegetables on a table
11.04.2024
Dokument
making it green together illustration
making it green together illustration
Dokument

Weiterempfehlen