Zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
Grüne/EFA Entschließungsantrag
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 – Ein neuer Start“ (COM(2014)0910),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)903),
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Anhang IV,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Kommission zu Recht der Auffassung ist, dass der Ausgang der letzten Europawahlen ein Ruf der Bürger nach Veränderung ist und daher ein Neustart erforderlich ist;
B. in der Erwägung, dass die Mitteilung über das Arbeitsprogramm 2015 der Kommission wie ein echtes „politisches Programm“ um einige konkrete politische Ziele herum strukturiert ist, was dazu beiträgt, der politischen Entscheidungsfindung in der EU einen Sinn und der Tätigkeit der Kommission ein politischeres Verständnis zu verleihen,
C. in der Erwägung, dass dieses Programm auch die stark neoliberale Ausrichtung dieser Kommission in zentralen Politikbereichen wie Handel, Beschäftigung, Landwirtschaft usw. zum Ausdruck bringt, auch wenn es in dringenden und bedeutenden Bereichen (Lobbyisten-Register, Besteuerung, Ressourceneffizienz usw.) wertvolle erste Schritte vorsieht;
D. in der Erwägung, dass Struktur, Überschriften und Wortlaut der Prioritäten die desaströsen Auswirkungen der Sparpolitik verkennen und soziale und ökologische Belange zu geringfügigen Bedenken herabstufen, wobei alles der hypothetischen Rückkehr zu Wachstum untergeordnet wird, und der Schaden, welcher der Gesellschaft und den Bürgern durch die zunehmende Ungleichheit und die ökologische Krise zugefügt wird, ignoriert werden;
E. in der Erwägung, dass mit dieser beinahe ausschließlichen Fokussierung auf überholte politische Konzepte und auf die Wirtschaft, Bezugnahmen auf soziale Gerechtigkeit, öffentliche Gesundheit, Bildung, Kultur und auf viele Bereiche, die für die Wiederankurbelung der wirtschaftlichen Tätigkeit ebenso entscheidend sind, weil sie den Kern und das Wesen der europäischen Gesellschaften ausmachen, in den Hintergrund geraten;
F. in der Erwägung, dass die Kommission die Hüterin der EU-Verträge ist, in denen die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität sowie das Grundrecht der europäischen Bürger auf eine intakte Umwelt und ein hohes Maß an Umweltschutz niedergelegt sind;
G. in der Erwägung, dass der erste Vizepräsident Timmermans mit seinen öffentlichen Erklärungen und seiner Anhörung im Parlament mehr Verunsicherung als Beruhigung hinsichtlich des Geists der von der Kommission angekündigten „besseren Regulierung“ hervorgerufen hat, insbesondere im Hinblick auf wesentliche Gesetzgebungsvorhaben in den Bereichen Umwelt und Soziales;
H. in der Erwägung, dass das Anliegen, unnötige oder überholte bürokratische Lasten abzubauen, zwar auf breite Zustimmung stößt, jedoch mehrere Empfehlungen eine eindeutige Deregulierungsabsicht erkennen lassen, durch die wichtige europäische Rechte und/oder Standards unterlaufen werden;
I. in der Erwägung, dass die Verringerung der Gesamtkosten, die den Unternehmen durch die Regulierung entstehen, nicht auf Kosten des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes gehen darf, den die betreffenden Regelungen den europäischen Bürgern, Arbeitnehmern und Verbrauchern garantieren;
Neue Initiativen
1. teilt viele der Bedenken der Kommission in Bezug auf die gegenwärtige gravierende Lage der Union und die dringende Notwendigkeit, ernsthaft Investitionen zu tätigen, um die derzeitige verbreitete Stagnation zu durchbrechen; bedauert jedoch, dass der „Neustart“ der Kommission im Wesentlichen die Prioritäten des Europas vor der Krise aufgreift und sich für ein Beibehalten des konventionellen Rahmens der Wirtschaftspolitik entscheidet, der zur Krise geführt hat, und dass nicht richtig erkannt wird, was das Europa des 21. Jahrhunderts wirklich braucht und was die Europäer tatsächlich verlangen;
2. fordert die Kommission auf, das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt einer soliden, zukunftsgewandten und Krisen behebenden Wirtschaftspolitik zu stellen und diesem Thema in diesem und künftigen Arbeitsprogrammen Substanz zu verleihen, indem eine spezielle Rubrik eingeführt wird, die sich auf eine umfassende und zügige Umsetzung des siebten Umweltaktionsprogramms und die Vorbereitungen für eine neue EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung konzentriert; ist der Auffassung, dass die angekündigte Investitionsoffensive diesen Prioritäten Rechnung tragen muss; beharrt darauf, dass sich öffentliche Investitionen auf die Energiewende, öko-innovative KMU, Forschung und Bildung konzentrieren müssen; spricht sich dagegen aus, dass Mittel von bereits geplanten EU-Programmen wie Horizont 2020 und Forschung und Innovation, auf Projekte umgeleitet werden, die von geringerer Qualität oder nicht tragfähig sind;
3. begrüßt die Absicht der Kommission, das Klima- und Energiepaket für den Zeitraum bis 2030 gesetzgeberisch weiterzuverfolgen, und fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Gesetzgebungsvorschläge (Emissionshandelssystem, Lastenteilungsentscheidung, Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen) so früh wie möglich 2015 als Paket vorzulegen;
4. freut sich darauf, einen Beitrag zur „Strategie für einen erneuerten und integrierten Ansatz in Bezug auf den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen“ zu leisten, wobei der Schwerpunkt auf den Branchen liegen sollte, die das größte wirtschaftliche Potenzial aufweisen; fordert die Kommission jedoch auf, diese Strategie auf ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verbraucherschutz zu stützen und für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der bestehenden Vorschriften zu sorgen, bevor sie neue oder überarbeitete Vorschriften vorschlägt;
5. begrüßt es, dass besonderes Augenmerk auf umweltfreundliche Arbeitsplätze, ökologische Innovationen, Umweltindustrien, das Paket zur Arbeitnehmermobilität und das Beschäftigungspaket samt Folgemaßnahmen zur Jugendgarantie gelegt wurde, fordert aber auch konkrete Maßnahmen; zeigt sich darüber besorgt, dass die zur Priorität erklärte Schaffung von Arbeitsplätzen nicht im Zuständigkeitsbereich der GD Beschäftigung liegt, sondern von Akteuren innerhalb der Kommission betreut wird, die über keine nachweisbaren Erfahrungen in den Bereichen Beschäftigung und Schaffung von Arbeitsplätzen verfügen, obwohl die Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich das Rückgrat der Beschäftigungspolitik bildet; hat daher Zweifel am Engagement der Kommission für die Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, die wirklich „den Bürgern nutzen“, und befürchtet vielmehr einen Investitions-Aktivismus ohne Beschäftigungspotenzial;
6. bedauert das Ausbleiben konkreter Vorschläge, um auf die drängenden sozialen Probleme einzugehen, die insbesondere in den Troika-Programmländern durch die Sparpolitik hervorgerufen wurden;
7. begrüßt den Vorschlag für eine tiefere und gerechtere WWU; erwartet jedoch, dass noch tiefgreifendere und ausgewogenere Vorschläge gemacht werden, die den zahlreichen Empfehlungen des Parlaments zu diesem Thema umfassend Rechnung tragen, das Problem der zunehmenden Ungleichheit anpacken und letztlich dafür sorgen, dass die umwelt- und sozialpolitischen Ziele der EU genauso verbindlich werden wie die haushaltspolitischen Vorgaben;
8. begrüßt den ersten Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit im Wege der Bekämpfung der anhaltend aggressiven Steuergestaltung, durch die Europa legitime und notwendige Steuereinnahmen entgehen; begrüßt zudem, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, Informationen über Steuervorentscheide („Tax Rulings“) auszutauschen; hebt jedoch hervor, dass die bestehenden Richtlinien zum Gesellschaftsrecht zügig geändert werden müssen, um die Transparenz im Steuerbereich auf große Unternehmen auszudehnen und zu verbessern; fordert die Kommission ferner auf, diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten;
9. begrüßt den Vorschlag, eine europäische Migrationsagenda vorzulegen und einen neuen Ansatz für eine legale Einwanderung auszuarbeiten, kritisiert jedoch die zweifelhafte und irreführende Tendenz, Migrationsfragen mit Sicherheitsfragen in Verbindung zu bringen; fordert die Kommission auf, sich nicht nur auf die Migration von Arbeitskräften und die Nachfrage auf den europäischen Arbeitsmärkten zu konzentrieren, sondern einen auf Menschenrechten basierenden Ansatz für Menschen zu suchen, die in der EU Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, indem für Flüchtlinge effektive Möglichkeiten der legalen Einreise geschaffen werden; fordert die Kommission auf, für eine Lastenteilung und Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu werben;
10. begrüßt die Absicht der Kommission, das Beschlussfassungsverfahren in Bezug auf GVO-Anträge zu demokratisieren; hebt hervor, dass diese Überprüfung natürlich sowohl Anträge für eine Verwendung in Lebensmitteln/Futtermitteln als auch Anträge für eine Verwendung im Anbau umfassen sollte;
11. unterstützt nachdrücklich die Initiative zur Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters, ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass es auf eine interinstitutionelle Vereinbarung gestützt werden soll, da in diesem Fall das Register keine bindende Wirkung gegenüber Lobbyisten entfalten kann und somit nicht verbindlich wäre; bekräftigt daher seine Forderung nach einem Gesetzgebungsvorschlag; fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung weiter zu verstärken und sich insbesondere auf Schritte gegen den Missbrauch von EU-Geldern und Steuerbetrug in der Union zu konzentrieren;
12. begrüßt die Transparenzinitiative der Kommission, in deren Rahmen unter anderem die Veröffentlichung von Kontakten zwischen Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitarbeitern, Generaldirektoren einerseits und Lobbyisten andererseits vorgesehen ist; ist jedoch besorgt über die hohe Anzahl der Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht; schlägt der Kommission vor, die Angaben über solche Begegnungen an einem zentralen Ort und nicht auf 89 verschiedenen Websites zu veröffentlichen;
Vorschläge der Kommission zur Rücknahme von Gesetzgebungsvorhaben und zu REFIT
13. äußert ernsthafte Bedenken in Bezug auf REFIT im Allgemeinen sowie im Hinblick darauf, dass die Vereinfachung von Rechtsvorschriften zu einem Vorwand für ein Absenken der Ambitionen in Bereichen geworden ist, die für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und Verbrauchern oder für den Schutz der Umwelt von vitaler Bedeutung sind;
14. ist der Auffassung, dass die Folgenbewertungen nicht nur auf den Kosten- und Preiswettbewerb und potenzielle Marktverlierer abstellen sollten, sondern auch auf den gesellschaftlichen Nutzen, potenzielle Marktgewinner und Grundrechte;
15. nimmt zur Kenntnis, dass der Gesetzgebungsvorschlag zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zurückgenommen wurde; fordert die Kommission auf, die sich durch den fallenden Ölpreis bietende Gelegenheit zu ergreifen und einen neuen Vorschlag vorzulegen, da solche Rechtsvorschriften ein wichtiges Gemeinschaftsinstrument zur Vervollständigung des EU-Instrumentariums zur Bekämpfung des Klimawandels sowie möglicherweise ein wichtiges Instrument für die Verwirklichung einer ambitionierten Energieunion darstellen und den Mitgliedstaaten mehr Haushaltsmittel verschaffen würden;
16. wendet sich gegen die Absicht der Kommission, den Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen im Rahmen der legislativen Folgemaßnahmen zum Klima- und Energiepaket für den Zeitraum bis 2030 zu ändern, und bedauert, dass durch die widersprüchlichen Erklärungen zum hierbei zu befolgenden Verfahren eine Situation der Unsicherheit entstanden ist; erinnert daran, dass die Überarbeitung der genannten Richtlinie seit mehr als 10 Jahren überfällig ist und jede weitere Verzögerung das Schutzniveau für Bürger und Umwelt beeinträchtigen würde;
17. fordert, die Bewertungen der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen und der Verordnung zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen so bald wie möglich abzuschließen, damit die Kommission Vorschläge für eine Änderung im Jahr 2015 vorlegen kann; fordert die Kommission auf, die EU-Ziele im Bereich des Klimaschutzes und des Energieverbraucht besser in ihre Verkehrspolitik zu integrieren;
18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Änderung der sechs Rechtsakte im Bereich des Abfallrechts („Kreislaufwirtschaft“) nicht zurückzuziehen, sondern sich stattdessen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für ehrgeizigere Ziele einzusetzen und das Verfahren erforderlichenfalls durch weitere Initiativen zu ergänzen;
19. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei der Entwicklung und Umsetzung des Arbeitsprogramms das Grundrecht der europäischen Bürger auf eine intakte Umwelt und ein hohes Maß an Umweltschutz gewahrt werden, und dass die Bemühungen des Europäischen Rates, bis 2020 den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten und umzukehren, fortgesetzt werden, insbesondere im Lichte der Bewertung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien;
20. fordert die Kommission auf, keine isolierte Bewertung der kumulativen Kosten der für die Chemieindustrie relevantesten EU-Vorschriften und EU-Politiken vorzunehmen, sondern diesen Aspekt in den allgemeinen Fitness-Check der wichtigsten Rechtsvorschriften zu Chemikalien, die nicht unter REACH fallen, einzubeziehen, um einen ausgewogenen Ansatz sicherzustellen, der auch den Vorteilen des Chemikalienrechts Rechnung trägt; fordert die Kommission auf, bei den Vorbereitungen zur Überarbeitung des Weißbuchs zur gemeinsamen Verkehrspolitik ihre Arbeiten zu den Zielen und 40 Initiativen des Weißbuchs von 2011 zu bewerten;
21. erwartet von der Kommission, dass sie die im Dezember 2013 vorgelegten Vorschläge zum Klonen zurücknimmt und neue Vorschläge vorlegt, die den Standpunkt des Parlaments hinreichend widerspiegeln, und dass sie hierfür eine Rechtsgrundlage wählt, bei der das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung kommt;
22. kritisiert mit Nachdruck die von der Kommission angekündigte Zurücknahme des Vorschlags für eine Überarbeitung der Richtlinie 92/85 über schwangere Arbeitnehmerinnen und Mutterschaftsurlaub sowie die Absicht der Kommission, den Forderungen aus der Wirtschaft nachzugeben und dadurch bestehende Vorschriften zu Geschlechtergleichstellung, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen zu schwächen, die im sozialen Bereich und in Bezug auf die Gleichberechtigung hohe Standards setzen;
23. fordert, dass die Kommission den Vorschlag zu Geschäftsgeheimnissen, der gegenwärtig im Rechtsausschuss des Parlaments beraten wird, zurückzieht, da die potenziell wettbewerbsschädlichen Wirkungen dieses Vorschlags, insbesondere im Hinblick auf KMU, nicht untersucht worden sind; ist ferner der Auffassung, dass der gegenwärtige Vorschlag im Hinblick auf die Rechte auf Zugang zu Informationen und auf Mobilität der Arbeitnehmer zu Rechtsunsicherheit führt, da seine Lücken und vagen Formulierungen dazu missbraucht werden könnten, geschäftlichen Informationen einen zu hohen Schutz gegenüber dem allgemeinen Interesse einzuräumen;
24. ist der Ansicht, dass die „umfassende Überprüfung der handelspolitischen Strategie der EU“ sich nicht auf deren „Beitrag zu Beschäftigung, Wachstum und Investitionen“ beschränken sollte, sondern auch die Kohärenz der EU im Hinblick auf ihre Entwicklungsziele, Klimaziele, umweltpolitischen Prioritäten und Menschenrechtsstandards eingehen sollte; fordert die Kommission ferner auf, ihre Praxis in Bezug auf die umfassende demokratische Offenlegung der den Verhandlungsprozess unterstützenden Dokumente zu ändern;
25. begrüßt den auf Anreizen basierenden Ansatz gegenüber den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der auf guten Leistungen und Differenzierung aufbaut, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Mechanismus zur Umsetzung des Grundsatzes „mehr für mehr“ einzurichten, der aber gegenüber Ländern, die keine Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU zeigen, auch ein „weniger für weniger“ bedeuten kann; fordert die Kommission daher auf, die relevanten Benchmarks, Indikatoren und Kriterien klar festzulegen;
Fehlende Initiativen
26. nimmt zur Kenntnis, dass es sich lediglich um das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 handelt; bringt jedoch seine große Sorge darüber zum Ausdruck, dass einige wichtige Bereiche und Initiativen in der gegenwärtigen Fassung des Programms außen vor bleiben; fordert die Kommission daher auf, folgende Vorschläge zu prüfen und zu übernehmen:
– ein soziales Vetorecht oder einen Mechanismus, mit dessen Hilfe das Inkrafttreten von EU-Rechtsvorschriften verhindert werden kann, die den Ärmsten Schaden zufügen, die Ungleichheit vergrößern oder soziale Rechte abbauen würden;
– eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie, um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu nehmen, von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden abzuweichen;
– einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu öffentlichen Informationen in den Mitgliedstaaten;
– einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von IT-Produkten und -Diensten auf dem EU-Markt;
– eine Änderung des EU-Vergaberechts, um sicherzustellen, dass die Quellcodes sämtlicher IT-Produkte und IT- Dienstleistungen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden;
– eine Überarbeitung der Wirtschaftsprüfungsrichtlinie, um Wirtschaftsprüfungsunternehmen daran zu hindern, Steuerberatung anzubieten;
– eine Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinie, um länderspezifische Steuerpflichten von Unternehmen auf alle Branchen auszudehnen und die Unternehmen zu verpflichten, Steuervorentscheide („Tax Rulings“) zu veröffentlichen, die ihnen in Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gewährt werden;
– einen neuen Gesetzgebungsvorschlag über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, um die Umsetzung des Übereinkommens von Århus in der EU sicherzustellen;
– einen Gesetzgebungsvorschlag über Umweltprüfungen als ein wichtiges Instrument zur vollen Umsetzung des Umweltrechts in der EU;
– die Mitteilung zum „Aufbau eines nachhaltigen europäischen Lebensmittel- und Futtermittelsystems“, wie es von den für die GD AGRI, ENVI und SANCO zuständigen Kommissionsmitgliedern im April 2014 vereinbart worden ist;
– wissenschaftlich fundierte horizontale Kriterien für endokrine Disruptoren, damit die Kommission unverzüglich ihren überfälligen rechtlichen Pflichten nachkommen kann;
– ein neues Rahmenwerk für das Wohlbefinden von Tieren, in denen EU-Mindestanforderungen für den Schutz sämtlicher Tierarten festgelegt werden;
– einen Gesetzgebungsvorschlag zu verschiedenen Arten von Urlaub (Vaterschafts-, Adoptions-, Pflege- und Betreuungsurlaub), um einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu leisten, wobei mit diesem Vorschlag gleichzeitig die festgefahrene Situation im Rat in Bezug auf den Vorschlag zum Mutterschaftsurlaub überwunden werden könnte;
– eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen, da diese Vorschriften ineffektiv und nicht durchsetzbar sind und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen trotz zahlloser Kampagnen, Ziele und Maßnahmen in den vergangenen Jahren kaum verringert werden konnte;
– eine umfassende europäische Antwort auf die Probleme bei den Grundrechten von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen zu entwickeln und dazu eine EU-Strategie oder einen EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität aufzustellen, wie vom Parlament und den Mitgliedstaaten wiederholt gefordert wurde;
– eine Überarbeitung der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative, um die technischen Anforderungen zu vereinfachen, die Online-Systeme zum Sammeln von Unterschriften zu vereinheitlichen, das Verfahren zur Überprüfung der Unterstützungserklärungen in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und es EU-Ausländern, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft sind, zu ermöglichen, die Initiative im Aufnahmeland zu unterzeichnen;
Bemerkungen zur Methode
27. erwartet, dass in Bezug auf die Finanzierung der vorgeschlagenen Investitionsoffensive dieselben hohen Standards gelten wie für EU-Fonds, insbesondere im Hinblick auf Qualitätskontrollen, Leistungsorientierung, Wirksamkeit und Einhaltung der Vorschriften; verlangt ferner insbesondere, dass bei der Auswahl von Kofinanzierungsprojekten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur die in der CEF-Verordnung (1316/2013/EG) und der TEN-T-Verordnung (1315/2013/EG) vorgesehenen Kriterien beachtet werden;
28. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Absichten hinsichtlich der Beachtung der Gleichstellung beider Gesetzgebungsorgane klar darzulegen – insbesondere in den Fällen, in denen das Parlament zur Verringerung der Belastung durch Rechtsvorschriften beiträgt, wie im Falle des Vorschlags zu Pflanzenvermehrungsmaterial (COM(2013)0262; 2013/0137/COD); warnt die Kommission davor, eventuelle hinauszögernde Schritte des Rates als Anlass zu nehmen, den Standpunkt des Parlaments zu übergehen;
29. fordert die Kommission auf, angesichts der verringerten Gesetzgebungstätigkeit die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten stärker zu überwachen; fordert eine effektivere und systematischere Einbeziehung der nationalen Parlamente;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.