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zur Lage in der Ukraine

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in der Ukraine(1), vom 13. März 2014 zur Invasion Russlands in der Ukraine(2), vom 17. April 2014 zum Druck Russlands auf die Länder der Östlichen Partnerschaft und insbesondere zur Destabilisierung der Ostukraine(3), vom 17. Juli 2014 zur Ukraine(4) und vom 18. September 2014 zur Lage in der Ukraine und zum Sachstand in den Beziehungen zwischen der EU und Russland(5),

– unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine vom 27. Juni 2014, das ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst, und auf die zeitgleiche Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und die Werchowna Rada am 16. September 2014,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur Ukraine vom 3. März 2014 sowie auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 17. März 2014, 14. April 2014, 12. Mai 2014, 23. Juni 2014, 15. August 2014 und 17. November 2014,

– unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur Ukraine auf den Tagungen des Europäischen Rates vom 6. März 2014 und 27. Mai 2014,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. März 2014, 27. Juni 2014, 16. Juli 2014, 30. August 2014 und 18. Dezember 2014 zur Ukraine,

– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 30. November 2014 auf dem Majdan eine Kundgebung unter dem Motto „Nacht der Erinnerung“ veranstaltet wurde, anlässlich des Jahrestags der brutalen Auflösung einer Versammlung von Studierenden durch die Bereitschaftspolizei des Berkut, die zur Unterstützung der europäischen Integration der Ukraine gegen den Beschluss der damaligen Regierung, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine nicht zu unterzeichnen, zusammengekommen waren; in der Erwägung, dass diese Studentendemonstration eine breite Mobilisierung der ukrainischen Gesellschaft für tiefgreifende und radikale demokratische Reformen auslöste, die zum Sturz des Präsidenten Janukowytsch führte;

B. in der Erwägung, dass die bald darauf abgehaltene Parlamentswahl vom 26. Oktober 2014 trotz des anhaltenden Konflikts in den östlichen Gebieten und der Annexion der Krim durch Russland friedlich und ordnungsgemäß verlief; in der Erwägung, dass über 50 % der Mitglieder der neuen Werchowna Rada neu sind und die Wahl vieler von ihnen direkt auf die Euromajdan-Bewegung zurückgeht; in der Erwägung, dass das neue Parlament und die neue Regierung die Versprechungen erfüllen muss, auf die die ukrainische Bevölkerung, die monatelang friedlich auf die Straße ging und dem Druck und den gewalttätigen Repressionen des vorigen Regimes standhielt, ihre Hoffnungen setzt;

C. in der Erwägung, dass die Werchowna Rada am 2. Dezember 2014 für die Bildung einer neuen Regierung stimmte, die sich auf eine Koalition aus fünf Fraktionen mit dem Namen „Europäische Ukraine“ stützt;

D. in der Erwägung, dass die am 5. September 2015 in Minsk von der trilateralen Kontaktgruppe beschlossenen Einigung über einen Waffenstillstand in der Ostukraine und das anschließende Memorandum vom 19. September über die Umsetzung des 12-Punkte-Friedensplans vor allem von prorussischen Milizen immer wieder verletzt werden, womit die Krise zu einem schwelenden Konflikt wurde, der allmählich und dauerhaft einzufrieren droht; in der Erwägung, dass die Zahl der Gewalttaten seit dem 9. Dezember 2014 dank der Initiative Präsident Poroschenkos, der eine Feuerpause forderte, erheblich zurückging; in der Erwägung, dass die Hauptpunkte des Memorandums nicht umgesetzt wurden, insbesondere die Demarkation der Kontaktlinie, der Rückzug der schweren Waffen um 15 km auf beiden Seiten und die Kontrolle der ukrainisch-russischen Grenze durch die Sonderbeobachtermission der OSZE; in der Erwägung, dass bei der jüngsten Gesprächsrunde zwischen den Parteien, die am 24. Dezember 2014 in Minks stattfand, außer dem weiteren Austausch von Geiseln keine konkreten Ergebnisse erzielt wurden;

E. in der Erwägung, dass Russland seine militärische und logistische Unterstützung der Separatistenmilizen durch einen beständigen Zustrom von Waffen, Munition und gepanzerten Fahrzeugen und Gerät, Söldnern und getarnten Soldaten verstärkt hat – trotz der Forderungen der EU, alles für eine Deeskalation der Lage zu tun; in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit Beginn der Krise Truppen und militärisches Gerät auf dem Gebiet der Ostukraine zusammenzieht; in der Erwägung, dass glaubwürdigen Quellen zufolge 6 000 bis 8 000 russische Soldaten auf ukrainischem Gebiet stationiert sind;

F. in der Erwägung, dass bereits über 4 500 Menschen in dem Konflikt ihr Leben verloren haben, 1 300 davon nach Abschluss des Waffenstillstandsabkommens; in der Erwägung, dass die Situation im Konfliktgebiet aus humanitärer und gesundheitlicher Sicht äußerst besorgniserregend ist; in der Erwägung, dass mehr als eine Million Menschen das Konfliktgebiet verlassen haben, um in der Russischen Föderation oder in Gebieten der Ukraine, die nicht von den Feindseligkeiten betroffen sind, Zuflucht zu suchen;

G. in der Erwägung, dass es der EU am 30. Oktober 2014 gelungen ist, für die Wintermonate bis Ende März 2015 ein Abkommen über Gaslieferungen aus Russland an die Ukraine zu vermitteln; in der Erwägung, dass die Ukraine trotz dieses Abkommens derzeit unter akuten Energieengpässen leidet, weshalb es in manchen Gebieten täglich zu Stromabschaltungen kommt und die Schulen aufgrund der Kälte geschlossen bleiben;

H. in der Erwägung, dass in aktuellen Berichten des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und von Amnesty International beide Seiten der Verletzung der Menschenrechte beschuldigt werden, darunter Verbrechen wie Verschleppung, Folterung, außergerichtlicher Hinrichtungen, der Verwendung schwerer Waffen in dicht besiedelten städtischen Gebieten und des Einsatzes von Streubomben; in der Erwägung, dass die ukrainischen Behörden die Möglichkeiten und die Pflicht haben, diese Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, jedoch nicht in den Gebieten, die die von Russland unterstützten Milizen kontrollieren und in denen es kein Justizwesen und keine Rechtsstaatlichkeit gibt;

I. in der Erwägung, dass sich die Unterzeichnung des Budapester Memorandums am 5. Dezember 2014 zum zwanzigsten Mal jährte; in der Erwägung, dass die Ukraine alle Bestimmungen befolgt und willens ist, Fragen der atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen aus eigenem Antrieb anzugehen – im Gegensatz zur Russischen Föderation, die ihre Zusagen durch die Besetzung von Teilen des ukrainischen Hoheitsgebiets (Krim und Sewastopol) und den bewaffneten Angriff auf die Ostukraine gebrochen hat; in der Erwägung, dass dadurch ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird, da ein Staat, der im Gegenzug für den Verzicht der Ukraine auf den Besitz von Kernwaffen ihre Sicherheit garantiert hat, nun ihre Souveränität und territoriale Integrität dreist verletzt und allgemein auch der Vorstellung, die globale atomare Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen auf der Grundlage des Völkerrechts und multilateraler Verträge voranbringen zu können, schwer geschadet hat; in der Erwägung, dass Russland die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) nach wie vor ablehnt;

J. in der Erwägung, dass die EU-Botschafter nach den neuen EU-Sanktionen gegen Russland vom 12. September 2014, mit denen der Zugang russischer Banken und Energie- und Verteidigungsunternehmen zu den Kapitalmärkten der EU weiter erschwert werden soll, in ihrer Sitzung vom 27. November 2014 in Brüssel zusätzliche Sanktionen gegen die Separatisten in der Ostukraine beschlossen, Visaverbote verhängt und verfügt haben, dass das Vermögen weiterer 13 Personen und fünf Unternehmen eingefroren wird;

K. in der Erwägung, dass einem jüngst veröffentlichten OSZE-Bericht zufolge in der Ukraine seit November 2013 mindestens 170 Journalisten angegriffen und sieben weitere getötet wurden und etwa 80 Entführungen und Verhaftungen von Medienvertretern zu verzeichnen sind, von denen sich zwei noch in Haft befinden; in der Erwägung, dass mutwillige Sachbeschädigungen in 30 Redaktionen, auch in Fernsehsendern, verübt wurden; in der Erwägung, dass die ukrainische Soldatin Nadija Sawtschenko, der Filmregisseur Oleg Senzow und mehrere andere ukrainische Bürger immer noch als politische Gefangene völkerrechtswidrig in Russland festgehalten werden;

L. in der Erwägung, dass die Ukraine dem jüngst veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex 2014 von Transparency International zufolge weiterhin zur Kategorie der äußerst korrupten Ländern zählt; in der Erwägung, dass dieser Organisation zufolge durch die in jüngster Zeit verabschiedeten Antikorruptionsgesetze lediglich eine Grundlage für Veränderungen geschaffen wurde; in der Erwägung, dass die Position der Ukraine in diesem Index zeigt, wie dringend ein effektives Vorgehen gegen die Korruption geboten ist;

M. in der Erwägung, dass das russische Embargo auf die Einfuhr einer ganzen Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU und anderen Staaten, das der russische Ministerpräsident am 6. August 2014 verkündete, sich erheblich auf die Landwirtschaft zahlreicher Mitgliedstaaten auswirkt, die landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Russland ausführen;

N. in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 27. Juni 2014 die Analyse der Kommission, die Ukraine habe alle Vorgaben aus der ersten Phase des Maßnahmenplans zur Visaliberalisierung erfüllt, bestätigt und anschließend die zweite Phase des Visaliberalisierungsprozesses eingeleitet hat;

1. begrüßt, dass die Parlamentswahl vom 26. Oktober 2014, auch wenn einige Verfahrensprobleme zu verzeichnen waren, und die anschließende Amtseinführung der neuen Werchowna Rada positiv bewertet wurden; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die neue Regierung und das neue Parlament ihre Versprechen einlösen und die erforderlichen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Reformen auf dem Weg zur europäischen Integration gemäß den Zielen der Euromajdan-Bewegung durchführen;

2. fordert den Rat und die Kommission auf, keine Mühen zu scheuen und die Ukraine beim Beschluss und vor allem bei der Umsetzung dieser Reformen mit dem Ziel zu unterstützen, den Weg für die vollständige Umsetzung des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zu ebnen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beginn der Beratenden Mission der Europäischen Union (EUAM), die an einer wirksamen Reform des Zivilschutzes mitarbeiten soll, zusätzlich zur Einrichtung einer Unterstützungsgruppe, die der Kommission als Anlauf-, Organisations-, Aufsichts- und Beratungsstelle bei der Unterstützung der Ukraine dient und außerdem dazu beitragen soll, dass die Expertise der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommt und die Abstimmung mit anderen Gebern und den internationalen Finanzinstitutionen verbessert wird;

3. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Ersuchen der ukrainischen Behörden um ein drittes Makrofinanzhilfeprogramm – bestehend aus dem Hilfsbetrag und verknüpft mit der Frage, welche Bedingungen im Bereich der staatlichen Politik gestellt werden – nach der Bereitstellung der zweiten Tranche im Rahmen des zweiten Programms sorgfältig zu prüfen; betont, dass Finanzhilfen der EU an strenge Bedingungen für den Kampf gegen die Korruption gebunden sein müssen;

4. ist beunruhigt über den Beschluss der neuen Regierung, ein Ministerium für Informationspolitik einzurichten, und fordert eine offene und transparente Diskussion über die Gründe und schließlich über die Einleitung angemessener und wirksamer Maßnahmen, mit denen der zunehmenden russischen Propaganda entgegengewirkt werden soll; vertritt die Auffassung, dass Propaganda nie mit Gegenpropaganda zu besiegen ist, dass jedoch der Medienbereich in der Ukraine dringend reformiert werden muss und dabei ein öffentliches, nicht aber staatlich kontrolliertes Rundfunksystem aufgebaut und eine transparente Kontrolle der privaten Medien eingeführt werden muss; warnt vor der Gefahr einer staatlichen Zensur der Medien;

5. verurteilt die anhaltenden Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen vor allem durch die von Russland unterstützten Separatistenmilizen auf das Schärfste und fordert alle Seiten auf, alles daran zu setzen, dass das Abkommen vollständig und loyal umgesetzt wird, damit ein Friedensprozess wahrhaft Gestalt annimmt und ein nationaler Dialog unter Einbeziehung aller Seiten möglich wird; fordert darüber hinaus alle Parteien auf, die Verhandlungen fortzusetzen, um alle offenen Fragen insbesondere im Hinblick auf den Status der Gebiete Donezk und Luhansk oder von Teilen dieser Gebiete im Rahmen eines vereinten ukrainischen Staates zu klären;

6. verurteilt die rechtswidrigen „Präsidentschafts- und Parlamentswahlen“ in der „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ am 2. November 2014 und die Tatsache, dass Russland „sie respektiert“ und damit die Minsker Vereinbarungen untergräbt;

7. bekräftigt, dass es sich für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine einsetzt, und betont, dass nur eine politische Lösung der Krise, die diese Bezeichnung auch verdient, den Weg für eine vollständige Aussöhnung der Parteien bereiten und die Einheit des Landes stärken kann;

8. bedauert, dass die Sonderbeobachtermission der OSZE nach wie vor personell unterbesetzt ist und deshalb nicht die gewünschten Leistungen erbringen kann; betont, dass dieser Mission eine entscheidende Aufgabe bei der Beilegung der Krise in der Ukraine zukommt, weil die OSZE im Umgang mit bewaffneten Konflikten und Krisen erfahren ist und ihr sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine angehören; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine sowohl in personeller Hinsicht als auch logistisch und materiell weiter zu stärken; betont, dass unverzüglich OSZE-Beobachter an allen gegenwärtig von den Separatisten kontrollierten Abschnitten der ukrainisch-russischen Grenze stationiert werden müssen;

9. fordert die Kommission auf, mit der Vorbereitung auf eine Geberkonferenz für das Donezbecken zu beginnen, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Investitionsbank vielleicht 200 Mio. EUR für den Wiederaufbau in dem Gebiet bereitstellen könnte; begrüßt ferner den Beschluss der EU, 55 Mio. EUR für die Finanzierung des neuen Programms zur Unterstützung der Regionalpolitik der Ukraine bereitzustellen, mit dem die Umsetzung der Staatlichen Strategie für die regionale Entwicklung 2020 unterstützt werden soll, die von der Regierung am 6. August 2014 beschlossen wurde und für eine stabile und zuverlässige Finanzierung der Gebiete und Gemeinden, eine größere finanzielle Autonomie der kommunalen Behörden, eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete und eine stärkere sozioökonomische Kohäsion auf dem Staatsgebiet sorgen soll;

10. fordert Moskau auf, die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen, umgehend den Zustrom von Waffen, Söldnern und Truppen zur Unterstützung der Separatistenmilizen zu stoppen und den 400 km langen Grenzabschnitt, der derzeit nicht von den ukrainischen Grenzschützern kontrolliert wird, abzuriegeln; betont, dass sich die Art und Weise, in der Russland gegen das Budapester Abkommen verstoßen hat, das doch noch in den 1990er Jahren als wichtiger Beitrag zur globalen atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen galt, äußerst negativ auf die Bereitschaft anderer Länder auswirken wird, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten und dessen Bedingungen vor der 2015 anberaumten Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags strikt zu erfüllen;

11. betont, dass die Verschlimmerung der Menschenrechtslage auf der rechtswidrig annektierten Krim Russland anzulasten ist; ist zutiefst besorgt darüber, dass 18 000 Menschen – die Hälfte davon Krimtataren – das Gebiet verlassen haben; fordert die russischen Behörden auf, die zunehmende Militarisierung der Krim-Halbinsel zu beenden, und wendet sich entschieden gegen die vom russischen Außenminister verkündete Absicht Russlands, in diesem besetzten Teil der Ukraine Kernwaffen zu stationieren; fordert Russland erneut auf, die ukrainischen politischen Gefangenen umgehend freizulassen, darunter Nadija Sawtschenko, die kürzlich in Abwesenheit in die Werchowna Rada gewählt wurde, und den Filmregisseur Oleg Senzow;

12. begrüßt den Beschluss der Vereinigung Europäischer Fußballverbände (UEFA), die Clubs der Krim ab dem 1. Januar 2015 von der Teilnahme an Turnieren des russischen Fußballverbands auszuschließen und dem russischen Fußballverband zu untersagen, Fußballspiele ohne Einwilligung der UEFA und des Fußballbunds der Ukraine auf dem Gebiet der Krim zu veranstalten; vertritt den Standpunkt, dass die FIFA die Vorbereitung der Weltmeisterschaft 2018 in Russland aussetzen sollte, solange die Angriffe auf die Ukraine andauern;

13. fordert die Beibehaltung der derzeitigen Sanktionen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu sorgen, sollte die Krise mit Russland andauern; fordert die Staats- und Regierungschefs der Union auf, von den mächtigen nichtmilitärischen Mitteln der EU umfassend Gebrauch zu machen, um zu verhindern, dass der Konflikt in der Ostukraine durch das Waffenstillstandsabkommen auf Dauer ungelöst weiter vor sich hin schwelt, und den Druck auf Russland solange aufrechtzuerhalten, bis es substantielle und unumkehrbare Hinweise auf eine Verbesserung der Lage gibt;

14. verurteilt scharf, dass prorussische Kämpfer 20 gepanzerte Fahrzeuge geraubt haben, die Bargeld für soziale Leistungen im besetzten Teil des Donezbeckens transportierten, bedauert jedoch den Beschluss Präsident Poroschenkos, diese Zahlungen an ukrainische Bürger einzustellen, die sich aufgrund des Konflikts in einer ernsten Notlage befinden; fordert die ukrainischen Behörden auf, alle Möglichkeiten auszuloten, wie diesen Menschen geholfen werden kann, und die Auszahlung von Renten und Sozialleistungen wieder aufzunehmen;

15. fordert ferner mehr und wirksamere humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene, vor allem für Kinder und ältere Menschen, und den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu den Konfliktgebieten; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die sichere Auszahlung der Renten in den Gebieten Donezk und Luhansk mithilfe des Roten Kreuzes und der OSZE organisiert werden könnte, damit das Geld diejenigen erreicht, die als Bürger der Ukraine Anspruch darauf haben;

16. bekräftigt seinen Standpunkt, dass die humanitäre Hilfe in Konfliktgebieten von internationalen Organisationen geleistet werden sollte, damit eine politische Instrumentalisierung und ein Missbrauch der Hilfe ausgeschlossen sind; fordert Russland nachdrücklich auf, die „weißen Konvois“ zu stoppen und das Internationale Rote Kreuz dabei zu unterstützen, umgehend alle mit der humanitären Hilfe verbundenen Aktivitäten in der Ostukraine, auch in den Gebieten Luhansk und Donezk, zu übernehmen; ist davon überzeugt, dass nur so eine humanitäre Katastrophe zu verhindern ist;

17. begrüßt die Weigerung der französischen Regierung, den ersten Hubschrauberträger der Mistral-Klasse an Russland zu liefern; fordert die französische Regierung auf, von diesem Vertrag endgültig zurückzutreten; fordert das Vereinigte Königreich nachdrücklich auf, alle bestehenden Genehmigungen zur Waffenausfuhr an Russland unverzüglich zurückzunehmen, und fordert alle EU-Mitgliedstaaten ebenfalls auf, das EU-Waffenembargo gegen Russland formell zu stärken, und zwar durch ein Verbot zukünftiger Ausfuhren ebenso wie durch die Kündigung bzw. Aufhebung aller laufenden Verträge und Genehmigungen;

18. nimmt zur Kenntnis, dass einige EU-Mitgliedstaaten nichtletale Ausrüstung an die ukrainischen Streitkräfte geliefert haben; unterstützt die Ausfuhr nichtletaler Ausrüstungsgegenstände, etwa Schutzwesten, Kommunikationsgeräte, mobiler Feldlazarette, medizinischer Ausrüstungen wie Verbandskästen, aber auch technischer Hilfsgeräte (beispielsweise Dieselmotoren); hält die Ausfuhr solcher nichtletaler Ausrüstungen für legitim und moralisch gerechtfertigt, da sie dem Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung dienen;

19. weist auf die Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch über Menschenrechtsverletzungen in den Konfliktgebieten hin und verurteilt aufs Schärfste, dass in den letzten drei Monaten hauptsächlich von bewaffneten Separatisten – in einigen Fällen aber auch von Regierungstruppen – Entführungen, brutale Prügelattacken, Folterungen und Morde begangen wurden und außergerichtliche Hinrichtungen sowie andere schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht stattgefunden haben, die gegen nicht aktiv am Konflikt in der Ostukraine beteiligte Aktivisten, Demonstranten, Journalisten und viele andere Bürger gerichtet waren; begrüßt, dass die ukrainischen Behörden eine interne Untersuchung der Vorwürfe, es seien Streubomben eingesetzt worden, eingeleitet haben, und erwartet in dieser Hinsicht baldige und genaue Ergebnisse; fordert die Regierung auf, vollständig die Kontrolle über alle Freiwilligenbataillone zu übernehmen; fordert die ukrainische Regierung und die ukrainischen Behörden auf, weiterhin sämtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen und zu ahnden; ist zutiefst besorgt darüber, dass in den von einer neuen Gruppe von Warlords kontrollierten Gebieten keine Rechtsstaatlichkeit herrscht und sogar die Todesstrafe angewandt wird;

20. fordert die ukrainische Regierung auf, in einen offenen, transparenten und inklusiven Dialog mit allen Teilen der ukrainischen Gesellschaft einzutreten; fordert sie in diesem Zusammenhang auf, die notwendigen und überfälligen Reformen auf konstitutioneller, politischer, administrativer und wirtschaftlicher Ebene nicht länger aufzuschieben; vertritt in diesem Zusammenhang den Standpunkt, dass die Verfassungsreform in der Ukraine, einschließlich des Dezentralisierungsprozesses, Gegenstand einer auf breiter Ebene geführten tiefgreifenden Diskussion sein sollte, in die alle Gruppen der ukrainischen Gesellschaft einbezogen werden sollten; vertritt die Überzeugung, dass in erster Linie erreicht werden muss, dass die öffentlichen Institutionen den Bedürfnissen der Bürger verpflichtet sind; betont, dass in einem zweiten Schritt die verschiedenen Ebenen der Verwaltung und politischen Führung intern neu zu strukturieren und zu organisieren sind und dass das Netz von Lustrationsinitiativen in der Ukraine gute Vorschläge gemacht hat, die die Regierung im Rahmen des Reformprozesses ernsthaft in Betracht ziehen sollte;

21. fordert, dass die Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung umgehend und effektiv umgesetzt wird; betont, dass der Kampf gegen Korruption zur obersten Priorität der neuen Regierung werden muss, und erwartet – wie die Menschen, die auf dem Majdan demonstriert haben – konkrete Ergebnisse;

22. betont, dass die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine am 27. Juni 2014 ein grundlegender Schritt zur Vertiefung der Beziehungen beider Seiten und zur Einbindung der Ukraine in den europäischen Integrationsprozess ist; bekräftigt hierzu seine Auffassung, dass dieses Abkommen nicht das Endziel der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine darstellt; weist außerdem darauf hin, dass die Ukraine – wie jeder andere europäische Staat – gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union eine europäische Perspektive hat und eine Mitgliedschaft in der Union beantragen kann, sofern sie sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und die Minderheitenrechte achtet und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, das Assoziierungsabkommen vor dem Gipfel in Riga zu ratifizieren;

23. hebt hervor, dass ein Assoziierungsabkommen oder ein Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone mit der Europäischen Union in keinerlei Verbindung zu einer NATO-Mitgliedschaft steht; betont in diesem Zusammenhang, dass die Frage der NATO-Mitgliedschaft sowohl in der ukrainischen Gesellschaft als auch in der europäischen öffentlichen Meinung sehr kontrovers diskutiert wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Werchowna Rada unter den gegebenen Umständen für die Aufhebung des blockfreien Status der Ukraine gestimmt hat, befürchtet allerdings, dass jede Initiative zugunsten einer NATO-Mitgliedschaft die Spannungen in der gesamten Region verschärfen würde;

24. bedauert den Beschluss, die vorläufige Anwendung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens aufgrund der russischen Drohung, den bilateralen Handel mit der Ukraine weiter zu blockieren, bis zum 31. Dezember 2015 auszusetzen; betont, dass das Europäische Parlament das Assoziierungsabkommen am 26. Oktober 2014 ratifiziert hat und dass es nicht auf Verlangen Russlands geändert werden sollte, und fordert die Kommission auf, innerhalb der nach dem ratifizierten Abkommen zulässigen Grenzen nach Lösungen für den Umgang mit den russischen Bedenken zu suchen; bedauert, dass Russland mit neuen Sanktionen gegen die Ukraine droht, wenn die Reformen im Zusammenhang mit der Anpassung an den Besitzstand der Union weitergeführt werden; vertritt die Überzeugung, dass sorgfältig abzuwägen ist, ob man die Gelegenheit, die wirtschaftliche Verflechtung mit der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben, ergreifen sollte, und dass die EU und die Mitgliedstaaten dies keinesfalls in Aussicht stellen sollten, solange Russland keine wesentlichen Fortschritte in der ukrainischen Krise macht;

25. weist darauf hin, dass das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen eine Chance bieten muss, die ukrainische Wirtschaft nachhaltig zu reformieren, indem überkommene Ansprüche und persönliche Interessen außer Kraft gesetzt werden; betont, dass der Ukraine die notwendige finanzielle und technische Hilfe zur Umsetzung des Freihandelsabkommens geleistet werden muss und dass diejenigen Bereiche Vorrang haben müssen, in denen die Ukraine am meisten von der wirtschaftlichen Verflechtung mit der EU profitieren kann;

26. hält es für äußerst wichtig, die Energieabhängigkeit der EU von Moskau und anderen autoritären Regimen zu verringern und gleichzeitig konkrete Alternativen für Mitgliedstaaten zu bieten, die derzeit auf Russland als einzigen Energielieferanten angewiesen sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich für die vollständige Umsetzung des Dritten Energiepakets einzusetzen und Energieeffizienzprojekte zu unterstützen, zumal dadurch zusätzliche Leitungskapazitäten überflüssig würden, und darüber hinaus die Energieversorgung wirksam zu diversifizieren, und zwar durch den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen ; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren öffentlich-rechtlichen Unternehmen die Durchführung gemeinsamer Projekte mit russischen Unternehmen zu untersagen, durch die sich die europäische Abhängigkeit erhöht und die Ukraine weiter isoliert wird, beispielsweise South Stream;

27. betont in diesem Zusammenhang, dass für 2030 ehrgeizige und verbindliche Ziele zu setzen sind (40 % für die Energieeffizienz und 45 % für die Nutzung erneuerbarer Energien), um in der Ukraine und in der EU Arbeitsplätze in diesen Branchen zu schaffen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern;

28. fordert die EU auf, Erdgasspeicher, Verbindungsleitungen und Schubumkehranlagen als strategische Mittel zu betrachten und daher zu regulieren, inwieweit Geschäftspartner aus Drittländern in diesen äußerst wichtigen Sektoren Anteile halten dürfen; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, auf geplante Abkommen mit Russland im Energiesektor zu verzichten, darunter Abkommen über Atomkraftwerke und Brennstofftechnologien, die Verbringung von Abfällen aus Kernkraftwerken und die Gasleitung South Stream;

29. bedauert, dass die ukrainischen Behörden nicht rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um die Energiekrise, unter der das Land derzeit leidet, abzuwenden; fordert eine radikale Umstrukturierung des ukrainischen Energiesystems und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein Ad-hoc-Finanzpaket zu schnüren, mit dem die ukrainische Energiebranche an die EU-Standards, insbesondere in Bezug auf Effizienz und erneuerbare Energieträger, angepasst werden soll; vertritt den Standpunkt, dass die finanzielle Unterstützung der ukrainischen Energiebranche durch die EU zumindest an die Bedingung geknüpft sein sollte, dass systematisch Messeinrichtungen installiert werden;

30. begrüßt, dass die Kommission den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Maßnahmenplans zur Visaliberalisierung durch die Ukraine angenommen und der Rat beschlossen hat, die zweite Phase einzuleiten; fordert nachdrücklich die rasche Aufhebung der Visumpflicht zwischen der EU und der Ukraine als konkrete Antwort auf die auf Europa gerichteten Hoffnungen der Demonstranten auf dem Majdan; fordert erneut, dass in der Zwischenzeit umgehend zeitlich begrenzte, einfache und preiswerte Verfahren für die Ausstellung von Visa eingeführt werden;

31. weist gleichwohl darauf hin, dass die Achtung der Grundrechte von Minderheiten eine Voraussetzung für die Visaliberalisierung ist, und fordert deshalb die ukrainischen Behörden auf, Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Diskriminierung – darunter auch der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung – gemäß den europäischen Normen zu verabschieden;

32. fordert die Kommission auf, angesichts des russischen Embargos gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU die erforderlichen Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die betroffenen Agrarmärkte zu stabilisieren, indem verstärkt auf den Binnenmarkt zurückgegriffen und, falls möglich, auf die Weiterverarbeitung von Erzeugnissen gesetzt wird, zumal dadurch verhindert werden kann, dass diese Erzeugnisse vom Markt genommen (vernichtet) oder subventioniert in Drittstaaten, vor allem Entwicklungsländer, ausgeführt werden; erwartet in diesem Zusammenhang von Drittstaaten, die eng mit der EU verbunden sind, insbesondere von Bewerberländern, Solidarität und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Handels;

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Europarat, der OSZE und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.

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