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Jüngste Tragödien im Mittelmeer und Migrations- und Asylpolitik der EU

Entschliessungsantrag der Verts/ALE-Fraktion

Ska Keller, Judith Sargentini, Bodil Ceballos, Eva Joly, Jean Lambert, Barbara Lochbihler, Davor Škrlec, Ulrike Lunacek, Josep-Maria Terricabras, Ernest Urtasun im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–       unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2013 zu Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen infolge des Konflikts in Syrien(1),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu den Flüchtlingswellen im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen Ereignissen vor Lampedusa(2),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration(3),

–       unter Hinweis auf den 10-Punkte-Aktionsplan, den die Kommission vor der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 vorschlug,

–       unter Hinweis auf die im Anschluss an die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 angenommene Erklärung,

–       unter Hinweis auf die Initiative des UNHCR für den zentralen Mittelmeerraum und dessen Vorschläge für die Bewältigung der derzeitigen und künftigen Zuströme von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migranten in Europa,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Tod durch Ertrinken von mehr als 800 Menschen die schlimmste Katastrophe im Mittelmeerraum seit dem Zweiten Weltkrieg war, sowie in der Erwägung, dass seit Beginn des Jahres 2015 mindestens 1 500 Migranten ums Leben kamen und viele weitere vermisst werden;

B.     in der Erwägung, dass in den vergangenen 20 Jahren mindestens 30 000 Personen auf See starben und diese Tatsache unterstreicht, dass ganz und gar andere Maßnahmen ergriffen werden müssen und alles Menschenmögliche getan werden muss, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten, und die Mitgliedstaaten ihre internationalen Seenotrettungsverpflichtungen einhalten müssen;

C.     in der Erwägung, dass die von Italien eingeleitete Patrouillen-, Rettungs- und Überwachungsoperation namens „Mare Nostrum“ zur Verstärkung der humanitären Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer während eines Zeitraums von 364 Tagen 150 810 Migranten gerettet hat; in der Erwägung, dass andere Mitgliedstaaten allerdings nicht bereit waren, die italienischen Bemühungen zur Rettung von Menschen zu unterstützen; in der Erwägung, dass die italienische Regierung die Operation Mare Nostrum folglich beendete;

D.     in der Erwägung, dass die von Frontex koordinierte gemeinsame Operation Triton am 1. November 2014 vollständig einsatzbereit war; in der Erwägung, dass Triton nur über ein Drittel der geografischen Reichweite von Mare Nostrum verfügt; in der Erwägung, dass das Operationsgebiet von Triton nur die 30 Meilen-Zone vor der italienischen Küste umfasst, während Mare Nostrum auf hoher See in viel größerer Nähe zur libyschen Küste operierte; in der Erwägung, dass die meisten Flüchtlingsboote nahe der libyschen Küste in Seenot geraten; in der Erwägung, dass das Mandat von FRONTEX lautet, die Grenzen zu überwachen und die illegale Migration zu verhindern, weshalb die Agentur die Suche auf See und die Seenotrettung nicht proaktiv, sondern nur als sekundäre Aufgabe angehen kann, wenn ein Schiff oder Boot in Seenot geraten ist; allerdings in Anerkennung der Tatsache, dass Einsatzmittel von Triton unter Koordinierung des Italienischen Zentrums für koordinierte Such- und Rettungsmaßnahmen für entsprechende Operationen verwendet wurden;

E.     in der Erwägung, dass die Möglichkeiten schutzbedürftiger Menschen, legal in die EU einzureisen, sehr begrenzt sind; in der Erwägung, dass Schätzungen nahe legen, dass 90 % der Asylsuchenden irregulär in die EU einreisen; in der Erwägung, dass die Zahl der syrischen Staatsangehörigen ausgestellten Schengen-Visa im Verlauf des Kriegs in Syrien dramatisch von 30 000 2010 auf fast null 2013 zurückging; in der Erwägung, dass die Verwendung humanitärer Visa in der EU sehr begrenzt ist, da nur die Hälfte aller Mitgliedstaaten überhaupt über irgendeine Form humanitärer Visa verfügt, die normalerweise nur ausnahmsweise erteilt werden; In der Erwägung, dass das Parlament generell die Nutzung der geschützten Zulassungsverfahren (PEP) gefordert hat; in der Erwägung, dass das Parlament insbesondere in seiner Entschließung vom 2. April 2014 zu der Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms die Mitgliedstaaten aufforderte, „die aktuellen Bestimmungen des Visa-Kodexes und des Schengener Grenzkodexes anzuwenden, die eine Erteilung von Visa aus humanitären Gründen ermöglichen“(4);

F.     in der Erwägung, dass die syrischen Nachbarländer Schätzungen des UNHCR zufolge circa 3,9 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen haben; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten mittels des Neuansiedlungsprogramms des UNHCR nur 37 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, wogegen das UNHCR die Neuansiedlung von 10 % der syrischen Flüchtlinge (370 000) fordert und dringend nach mindestens Kapazitäten zur Neuansiedlung von 130 000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen sucht; in der Erwägung, dass fast die Hälfte der Mitgliedstaaten (13) bisher keinen einzigen Flüchtling neu angesiedelt hat;

G.     in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten tatsächlich dazu beitragen, das verbrecherische und gefährliche Geschäft des Menschenschmuggels am Leben zu halten, indem sie Zäune errichten und ihre Außengrenzen zunehmend gegenüber irregulären Migranten verschließen, ohne Möglichkeiten für einen legalen Zugang zu bieten;

H.     in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten eine Verstärkung der politischen Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern auf allen Ebenen fordern, um gegen die Gründe der illegalen Migration vorzugehen und Menschenschmuggel und -handel zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die Innenminister von Frankreich, Deutschland und Spanien sowie die Kommission am Rande der Tagung der Justiz- und Innenminister vom 12. März 2015 einen Vorschlag des italienischen Innenministers Angelino Alfano erörterten, Such- und Rettungsmaßnahmen sowie die Seekontrolle der EU-Grenzen an Länder wie Ägypten oder Tunesien auszulagern, die die geretteten Migranten dann an ihre Küsten bringen würden; in der Erwägung, dass dieser Vorschlag darauf abzielt, einen „echten Abschreckungseffekt“ zu erzeugen, damit weniger Migranten bereit wären, ihr Leben zu gefährden, um europäische Küsten zu erreichen; in der Erwägung, dass die Innenminister ferner Möglichkeiten zur Einrichtung von Flüchtlingslagern in Nordafrika und Bearbeitung von Asylanträgen in diesen Lagern diskutierten;

I.      in der Erwägung, dass Angaben von Eurostat zufolge nur fünf Mitgliedstaaten drei Viertel aller Flüchtlinge in der EU aufnehmen und dass Länder wie Italien, Griechenland und Malta an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten gelangt sind;

1.      fordert in Anbetracht der zunehmenden Zahl von Toten an den See- und Landgrenzen der EU dringend eine radikale Änderung der Prioritäten der EU-Asylpolitik, um weitere Todesfälle zu vermeiden, schutzsuchenden Personen einen sicheren und legalen Zugang zur EU zu eröffnen, das Recht auf spontane Asylanträge an den Außengrenzen der EU zu wahren sowie Solidarität und Lastenteilung für Asylsuchende in der Union zu verstärken;

2.      ist enttäuscht über die Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 zum Thema Migration und bedauert zutiefst, dass die Staats- und Regierungschefs sich nicht auf Maßnahmen einigen konnten, mit denen wirksam gegen die Ursachen der Krise im Mittelmeerraum vorgegangen würde und weitere Katastrophen verhindert würden;

3.      nimmt die Forderung zur Kenntnis, rasch die Operation Triton der EU auszuweiten, indem ihre Finanzmittel für 2015 und 2016 verdreifacht werden, wodurch eine verstärkte Präsenz von Schiffen im Mittelmeerraum ermöglicht würde, die an Such- und Rettungsmaßnahmen beteiligt werden könnten; fordert, dass diese Mittelaufstockung ausschließlich für Such- und Rettungsmaßnahmen verwendet wird, um Leben zu retten; verweist allerdings auf das restriktive Mandat von FRONTEX, was die Priorität der Grenzüberwachung vor Such- und Rettungsmaßnahmen angeht, und bedauert zutiefst, dass die Mitgliedstaaten sich nicht darauf verständigen konnten, dass Operationsgebiet von Triton auf Zonen auszudehnen, die näher an denen gelegen sind, in denen die meisten Flüchtlingsboote tatsächlich in Seenot geraten; fordert die Mitgliedstaaten daher dringend auf, den Einsatzplan von Triton zu ändern, um das Operationsgebiet auf die Hohe See und außerdem Such- und Rettungsmaßnahmen auszudehnen;

4.      fordert eine robuste und ständige humanitäre europäische Rettungsoperation, die ebenso wie Mare Nostrum auf Hoher See operieren würde und zu der alle Mitgliedstaaten finanziell und mit Ausrüstung und Mitteln einen Beitrag leisten würden; fordert die EU auf, eine derartige Operation zu kofinanzieren, und warnt Rat und Kommission, dass das Parlament gegen den Haushaltsplan 2016 stimmen könnte, falls keine Finanzmittel für Such- und Rettungsmaßnahmen bereitgestellt werden;

5.      bedauert das Fehlen jeglicher inhaltlichen Vorschläge in der Erklärung des Europäischen Rates, um sowohl für Asylsuchende als auch für Migranten einen sicheren und legalen Zugang zur EU sicherzustellen;

6.      fordert die Mitgliedstaaten auf, davon abzusehen, in den derzeitigen Verhandlungen über den Visa-Kodex solide gemeinsame Vorschriften für Visa aus humanitären Gründen zu blockieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Möglichkeiten ihrer Botschaften und Konsulate für die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen umfassend zu nutzen, damit schutzbedürftige Personen auf sicherem Weg per Fähre oder Flugzeug in die EU einreisen können, statt ihr Leben auf nicht seetüchtigen Schmugglerbooten zu gefährden;

7.      fordert die unverzügliche Aufhebung der Visumpflicht für syrische Flüchtlinge; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ernsthaft die Anwendung der Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes zu prüfen; weist darauf hin, dass, falls die EU sich in Bezug auf Syrien auf diese Richtlinie berufen würde, allen Syrern Aufenthaltsgenehmigungen für die gesamte Dauer des Schutzzeitraums erteilt werden könnten, womit sie Arbeitsgenehmigungen und Zugang zu Unterkünften und medizinischer Behandlung erhielten; betont, dass ein derartiger Mechanismus die Mitgliedstaaten auch veranlassen könnte, Begünstigte aus anderen Mitgliedstaaten, deren Aufnahmekapazität mehr als ausgeschöpft ist, neu anzusiedeln; weist darauf hin, dass das Parlament bereits 2013 die Aktivierung der Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes zur Bewältigung der Krise in Syrien gefordert hat;

8.      begrüßt das geplante Pilotprojekt für eine EU-weite Neuansiedlung (zusätzlich zur Neuansiedlung durch einzelne Mitgliedstaaten); bedauert allerdings das nicht ehrgeizige Ziel, nur 5 000 syrische Flüchtlinge neu anzusiedeln; weist erneut darauf hin, dass das UNHCR als Kapazitäten für 130 000 Neuansiedlungen sucht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Kapazitäten für Neuansiedlungen zur Verfügung zu stellen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die bisher überhaupt keinen Beitrag zu einer Neuansiedlung leisten; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein europäisches Neuansiedlungsprogramm mit verbindlichen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vorzulegen, Flüchtlinge gemäß einem gerechten Verteilungsschlüssel aufzunehmen, der Bevölkerungszahl und wirtschaftliche Indikatoren ebenso wie die Zahl der bereits aufgenommenen Flüchtlinge berücksichtigen sollte;

9.      fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Möglichkeiten zur Gewährleistung eines sicheren und legalen Zugangs zur EU umfassend zu nutzen, darunter eine ausgeweitete Familienzusammenführung, private Sponsorenprogramme sowie Studien- und Arbeitsmigrationsprogramme, damit Personen, die internationalen Schutz benötigen, Sicherheit in Europa erreichen können, ohne auf kriminelle Schmuggler zurückzugreifen und gefährliche irreguläre Grenzübertritte und Seefahrten unternehmen zu müssen;

10.    fordert die Mitgliedstaaten auf, dem sicheren und legalen Zugang für Flüchtlinge sowie für Migranten Vorrang einzuräumen und EU-Finanzmittel von restriktiven Maßnahmen gegen Einwanderung wie das Errichten von Zäunen und Haftzentren für diesen Zweck umzuschichten;

11.    ist tief besorgt über die vom Europäischen Rat geplanten Modalitäten einer Zusammenarbeit mit Drittländern, um die illegale Migration nach Europa zu verhindern;

12.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zur Verhinderung irregulärerer Migration und Verbesserung von Grenzkontrollen mit Drittländern wie Eritrea und Ägypten, die Flüchtlinge derzeit ausliefern, unverzüglich auszusetzen und jegliche finanzielle Unterstützung von solchen Regimen in Anbetracht der Berichte der Vereinten Nationen und von nichtstaatlichen Organisationen über Menschenrechtsverstöße auszusetzen; fordert, den Khartoum-Prozess durch einen Prozess zu ersetzen, der sich auf die umfassende Achtung der Menschenrechte stützt und auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen konzentriert, um gegen die Ursachen der Migration vorzugehen;

13.    fordert die Kommission auf, gemäß Artikel 208 AEUV alle Politikbereiche mit Auswirkungen auf Drittländer, darunter Handel, Fischerei und Landwirtschaft, zu überprüfen und dabei gegen die strukturellen Ursachen der Immigrationsströme nach Europa vorzugehen;

14.    weist die Vorschläge der Mitgliedstaaten zurück, europäische Asylzentren in Drittländern einzurichten und nordafrikanische Länder an europäischen See- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, um Flüchtlinge abzufangen und an die afrikanische Küste zurückzubringen; fordert die Kommission diesbezüglich auf, dem Parlament eine Bewertung dahingehend vorzulegen, ob diese Vorschläge mit dem Völkerrecht in Einklang stehen, insbesondere der Genfer Konvention, sowie bezüglich weiterer praktischer und rechtlicher Hemmnisse für ihre Umsetzung;

15.    lehnt die vom Europäischen Rat vorgebrachte Idee ab, zivile und militärische Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit Migrationspolitik zu verknüpfen; lehnt außerdem die Idee ab, unverzüglich eine GSVP-Aktion einzuleiten, um militärische Gewalt gegen von Schmugglern genutzte Schiffe anzuwenden; fordert den Europäischen Rat und die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, als ersten Schritt ein politisches Konzept vorzustellen, in dem unter anderem erläutert wird, wie die Einhaltung der nationalen Gesetze nordafrikanischer Länder und von EU- und Völkerrecht und den entsprechenden Normen sichergestellt werden soll, sodass die Charta der Vereinten Nationen umfassend respektiert und jegliche Gefährdung des Lebens von Zivilpersonen oder Beschädigung der Küsteninfrastrukturen vermieden wird;

16.    lehnt gleichermaßen den Plan ab, die Kontrolle und Überwachung der Landgrenzen in Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger mit laufenden GSVP-Missionen zu verknüpfen, da die meisten dieser kleinen Missionen ein sehr spezifisches Mandat haben, das sich darauf konzentriert, die Sicherheit in instabilen Ländern zu verbessern und zu friedensbildenden Maßnahmen afrikanischer und internationaler Organisationen wie der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen beizutragen; ist der Auffassung, dass die EU einer Beilegung der Konflikte Vorrang einräumen sollte, die zu Migrationsströmen führen, statt sich auf Abschreckung und Bewältigung der Konsequenzen zu konzentrieren;

17.    betont, dass die EU im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und dessen Artikel 43 die Marinekapazitäten ihrer Mitgliedstaaten im Kontext der GSVP nutzen könnte, um die Anstrengungen im Hinblick auf humanitäre und der Seenotrettung dienende Aufgaben im Mittelmeerraum zu verstärken;

18.    fordert die Hohe Vertreterin auf, alle verfügbaren diplomatischen und außenpolitischen Instrumente zu nutzen, um gegen die Ursachen politischer Krisen und bewaffneter Konflikte vorzugehen, die Millionen Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen;

19.    nimmt die Forderung der Mitgliedstaaten nach raschen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels im Einklang mit dem Völkerrecht zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang allerdings auf, sich mittels der Zusammenarbeit mit EUROPOL, FRONTEX, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und EUROJUST auf die Schmuggelbekämpfung zu konzentrieren; weist darauf hin, dass eine Bekämpfung der Schmuggler nur wirksam funktionieren kann, indem eine sichere und legale Einreise sichergestellt und damit deren kriminelles und brutales Geschäft ausgetrocknet wird;

20.    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Rechtsvorschriften zu ändern oder zu überprüfen, nach denen Menschen, die Migranten auf See zu Hilfe kommen, bestraft werden; fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2002/90/EG des Rates, in der die Sanktionen für die Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt festgelegt sind, zu überarbeiten, um klarzustellen, dass die Leistung humanitärer Hilfe für Migranten, die sich auf See in Gefahr befinden, zu begrüßen ist und keine Handlung darstellt, die in irgendeiner Form sanktioniert werden sollte;

21.    ist enttäuscht, dass der Europäische Rat sich nicht auf ein Programm für eine Neuansiedlung von Flüchtlingen aus den Mitgliedstaaten, die die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten erreicht haben, darunter Italien, Griechenland oder Malta, in andere Mitgliedstaaten einigen konnte, die geringere Zuströme von Flüchtlingen und Migranten verzeichnen; verurteilt das Widerstreben vieler Mitgliedstaaten, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen, indem sie Flüchtlinge aus anderen Teilen der EU neu ansiedeln, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich einen ehrgeizigen Vorschlag gemäß Wortlaut und Geist von Artikel 33 und 36 der Dublin-Verordnung vorzulegen;

22.    nimmt die geplante Überprüfung der Funktionsweise der Dublin-Verordnung 2016 und die Ankündigung des Kommissionsmitglieds für Migration und Inneres zur Kenntnis, dass das Dublin-System bereits dieses Jahr überprüft werden soll; fordert die Kommission auf, Alternativen zum derzeitigen Dublin-System zu prüfen, die sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Asylsuchenden fairer wären; empfiehlt, dass ein System, in dessen Rahmen die Asylsuchenden Asyl in einem Mitgliedstaat beantragen könnten, in dem sie bereits familiäre Bindungen, Verbindungen zu einer Gemeinschaft oder bessere Beschäftigungsperspektiven haben, ihre Integrationsaussichten erheblich verbessern würde; ist der Ansicht, dass ein derartiges System außerdem die irreguläre Sekundärmigration innerhalb der EU erheblich einschränken würde, ebenso die Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen wie die Festnahme von Asylsuchenden zum Zwecke ihrer Rücküberstellung an den zuständigen Mitgliedstaat; empfiehlt ferner, dass ein Verteilungsschlüssel genutzt werden könnte, um eine gerechte Mittelverteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu entwickeln und Asylsuchende zu verteilen, die keine stichhaltigen Gründe für eine Bevorzugung des einen oder anderen Mitgliedstaates haben; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Vorschläge vorzulegen, die die gegenseitige Anerkennung positiver Asylbescheide und die Übertragung des internationalen Schutzstatus innerhalb der EU zulassen;

23.    fordert die Mitgliedstaaten auf, derzeit wirksam das volle Potenzial der Dublin-Verordnung zu nutzen, um Solidarität zu zeigen, darunter die Klauseln betreffend Familienzusammenführung und unbegleitete Minderjährige sowie die Ermessensklausel;

24.    begrüßt die Forderung nach einer raschen und vollständigen Umsetzung und wirksamen Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch alle teilnehmenden Mitgliedstaaten;

25.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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