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SWIFT-Bankdaten

EU-Parlament darf sich nicht vereinnahmen lassen - EU-Kommission muss nacharbeiten!

Zum Kommissionsbeschluss über ein neues Verhandlungsmandat für ein EU-Abkommen zur Weitergabe von SWIFT-Bankdaten an die US-Behörden erklärt der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Es ist erfreulich, dass die EU-Kommission mit dem heutigen Beschluss über ein neues Verhandlungsmandat zum Bankdatenabkommen die umfassende Einbeziehung des Europaparlaments für unverzichtbar erklärt hat. Der Inhalt des neuen Mandats bleibt aber vorerst unklar. Zwar sprechen sich die Justizkommissarin Reding und die Innenkommissarin Malmström für die Beachtung der vom Parlament geäußerten Kritik aus, klare grundsätzliche Ansagen bleiben allerdings aus. So wird die Übertragung von größeren Datenmengen durch SWIFT weiterhin nicht vollständig ausgeschlossen. Zudem soll es nun eine justizbehördliche Genehmigung der Übertragung geben. Allerdings erfordert ein solch folgenschwerer Grundrechtseingriff eine fest vorgesehene Richterentscheidung im Einzelfall. Kommission und Rat wären gut beraten, diese Unklarheiten vor erneuten Verhandlungen mit der US-Regierung zu beseitigen, statt bereits mit einer schwammigen Kompromissformel einzusteigen.

Das Europaparlament darf sich nicht voreilig vereinnahmen lassen. Es muss nun streng und aufmerksam den Verhandlungen folgen und auf die Durchsetzung der europäischen Mindeststandards bestehen, statt bereits im Voraus einen Blanko-Scheck auszustellen. Noch immer ist vollkommen unzureichend dargelegt, dass der Austausch von Bankdaten tatsächlich zu besseren Ermittlungsergebnissen bei der Terrorismusbekämpfung führt. Dieser Beweis allerdings wäre grundlegende Voraussetzung für die Verhältnismäßigkeit des Abkommens. Es ist diesbezüglich äußerst beunruhigend, dass die Kommission eine Speicherfrist von bis zu fünf Jahren für generell EU-rechtskonform erachtet. Hier scheint das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht annähernd verstanden worden zu sein. Ein solches Mandat müsste die Bundesregierung im Ministerrat daher ablehnen. Es bleibt somit das Fazit: Nacharbeiten!"

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