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ICC-Konferenz in Kampala

Internationaler Strafgerichtshof muss Souveränität behalten

Anlässlich der heute in Kampala/Uganda beginnenden Konferenz zur Überprüfung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erklärt Barbara Lochbihler, Menschenrechtskoordinatorin von Grüne/EFA im Europäischen Parlament:

"Die EU Mitgliedstaaten müssen während der Debatten in Kampala ihre Verpflichtung zur Ermittlung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekräftigen und sich verpflichten, in ihren Gesetzgebungen Definitionen von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Einklang mit dem Römischen Statut zu verankern.

Die ICC-Vertragsstaaten müssen die Chance nutzen, auf der Konferenz eine international gültige Definition des Angriffskrieges eindeutig festzuschreiben. Damit diese Verbrechen aber auch wirklich vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, müssen die Den Haager Richter unabhängig handeln können. Anklagen dürfen nicht von Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats und damit von den mächtigen Staaten abhängen.

Darüber hinaus müssen die EU-Mitgliedstaaten aktiver zusammenarbeiten, wenn gegen eine Person ein Haftbefehl des ICC vorliegt, um die Überstellung dieser Person an den ICC zu beschleunigen. Ebenfalls sollten sie dem Treuhandfonds für die Opfer einen substanziellen finanziellen Beitrag zusagen."

Barbara Lochbihler wird vom 1. bis 4. Juni an der Konferenz in Kampala teilnehmen und steht für Interviews vor Ort und telefonisch gerne zur Verfügung. Kontakt: ++49-171-7470201

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