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Weitergabe von Bankdaten

EU-Rat darf Datenschutzrechte nicht absenken!

Zu dem Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Bankdaten, erklärt der grüne Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, Mitglied des Innenausschusses des Europäischen Parlaments

"Das von der schwedischen Ratspräsidentschaft mit den USA ausgehandelte EU-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an US-Sicherheitsbehörden muss abgelehnt werden. Nach dem nun zur Verabschiedung vorliegenden Abkommensentwurf ist weiterhin unklar, ob EU-Bürgern ein adäquater Rechtsschutz bei der Weitergabe ihrer Bankdaten zu Gute kommt. Weiterhin ist die Weitergabe der hochsensiblen Informationen an Dritte und Drittstaaten nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr offen vorgesehen. Die Prüfungsrechte unabhängiger Datenschutzbeauftragte gehen nicht deutlich aus dem Abkommen hervor. Damit sind zentrale Anforderungen durch EU-Datenschutzrechte nicht erfüllt.

Noch im Oktober hatte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft im Europäischen Parlament den gerichtlichen Rechtschutz für EU-Bürger in den USA als 'breaking point' für ein Abkommen zur Datenweitergabe genannt. Nun will der Rat am Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages eine Einigung erzielen (1) und damit das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit außen vor lassen. Das zeugt von mangelndem Respekt für Demokratie und Bürgerrechte in Europa. Die Innen- und Justizminister der EU müssen jetzt die Notbremse ziehen und dürfen sich nicht von einer unbeweglichen US-Regierung über den Tisch ziehen lassen. Es braucht international verbindliche Datenschutzrechte!"

Anmerkung:

1) Die Justiz- und Innenminister sollen über das Abkommen am 30. November entscheiden.

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