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EU-Beamtengehälter

EuGH-Urteil zeigt Reformbedürftigkeit des Anpassungsmechanismus für EU-Beamtengehälter

Der Europäische Gerichthof hat heute die Entscheidung des Rates, die Beamtengehälter für 2010 nur um 1,85% statt um 3.7 % anzuheben, annulliert. Die Erhöhung um 3,7% war aufgrund des automatischen Anpassungsmechanismus errechnet worden (1). Dazu erklärt Helga Trüpel, Mitglied des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments:

"Das heutige Urteil des EuGH ist juristisch sicherlich korrekt, wirft aber brisante politische Fragen auf. Eine Gehaltsanpassung um 3,7%, auch wenn sie durch den vereinbarten Berechnungsmechanismus gedeckt ist, ist in Zeiten der leeren Haushaltskassen und nationaler Sparpakete den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar. Der im EU-Beamtenstatut festgelegte Berechnungsmechanismus muss daher dringend geändert werden. Da die Gehaltsanpassungen auf EU-Ebene den nationalen Gehaltsabschlüssen nach der derzeitigen Regelung mit einer Zeitverzögerung von eineinhalb Jahren folgen, kann dies in Krisenzeiten zu absurden Ergebnissen führen, wie es 2010 der Fall war. Wir fordern die EU-Institutionen auf, das System der automatischen Gehaltsanpassung zu reformieren, sodass auch die gutbezahlten EU-Beamten ihren Beitrag zu den aktuell notwendigen Sparanstrengungen leisten können."

Anmerkung:

1) Nach dem Beamtenstatut werden die Anpassungen der EU-Beamtengehälter jährlich nach einem festen Index berechnet, der sich aus einem Inflationsausgleich und einem Durchschnittswert der jährlichen Gehaltserhöhungen in den acht EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg, Großbritannien zusammensetzt. Die Indexanpassung bezieht sich immer auf das Vorjahr. Für das Jahr 2010 ergab das eine Erhöhung um 3,7%.

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Helga Trüpel
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