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Press release |

Anwendung von EU-Recht

Bürger brauchen mehr Informationsrechte bei Beschwerdeverfahren

 

Das Parlament nahm heute mit großer Mehrheit einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2009 an. Dazu erklärt die Berichterstatterin Eva Lichtenberger, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

 

"EU-Recht wird weiterhin in vielen Mitgliedstaaten gar nicht, nur mangelhaft oder nicht zeitgerecht umgesetzt. Die EU-Kommission, die als Hüterin der Verträge über die Umsetzung und Einhaltung von EU-Recht zu wachen hat, lässt leider die Zügel schleifen und versucht die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren so gering wie möglich zu halten. Wenn die EU aber erlaubt, dass die in mühevollen und langwierigen Kompromissverhandlungen beschlossenen Gesetze nicht zur Anwendung kommen oder nicht korrekt umgesetzt werden, führt sie sich selbst ad absurdum.

 

In vielen Fällen hätte ein schnelleres und konsequenteres Handeln der Kommission viele Probleme verhindert, wie sich beim Müllskandal in Kampanien gezeigt hat. Die Kommission misst auch bei der Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts - wie schon in den vergangenen Jahren - mit zweierlei Maß. Während Vertragsverletzungen im Wirtschaftsbereich häufiger verfolgt werden, handelt die EU-Kommission bei Verstößen gegen EU-Recht im Umweltbereich nicht energisch genug.

 

Das wichtigste Frühwarnsystem für Umsetzung von EU-Recht sind die Bürgerinnen und die Bürger. Sie liefern zudem nützliches Feedback für die EU-Gesetzgeber. Bedauerlicherweise werden die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie einmal die Beschwerde eingebracht haben, im weiteren Verfahren nicht ausreichend informiert. Das Bürgerrecht auf Information muss auch in diesem Bereich gestärkt werden. Die Beschwerdeführer müssen ein umfassendes Recht auf Information und Zugang zu Dokumenten während des gesamten Verfahrens haben." hsDUn195a

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05.02.2014

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