Wichtiger Schritt für Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn
Ungarn
Das Europäische Parlament hat an diesem Mittwoch den ersten Schritt beschlossen, um ein Artikel-7-Verfahren gegen die ungarische Regierung einleiten zu können (1). Der fraktionsübergreifenden Resolution haben nur die Rechtsextremen, die Rechtskonservativen und viele der EVP-Mitglieder nicht zugestimmt. Nun muss der zuständige Innenausschuss schnellstmöglich mit der Arbeit beginnen, fordert die Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Ska Keller:
"Das Europäische Parlament hat heute den notwendigen Mut bewiesen, den es braucht, um Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in der Europäischen Union zu verteidigen. Es ist ein großer Erfolg, dass es erstmals gelungen ist gegen die Blockade der Konservativen den ersten konkreten Schritt für das Rechtsstaatlichkeitsverfahren zu machen. Es war längst überfällig, dass das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn eingeleitet wird.
Angesichts der dramatischen Lage in Ungarn ist es unverantwortlich, dass noch immer Christdemokraten ihre Parteifreundschaft zu Victor Orbán über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stellt. Für den nächsten Schritt des Verfahrens sind die Stimmen der Christdemokraten notwendig. Wir hoffen, dass die konservativen Abgeordneten bis dahin ihre Blockade aufgeben. Die EVP sollte ihre Verantwortung ernst nehmen und Orbán und seine Partei aus der europäischen Volkspartei ausschließen.
Schnellstmöglich muss nun der zuständige Innenausschuss mit der Arbeit beginnen. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren."
- Das Europäische Parlament hat mit dieser Resolution den Innenausschuss beauftragt, einen Sonderbericht zur Verletzung von wesentlichen Grundsätzen und Werten durch die ungarische Regierung zu verfassen. Auf Grundlage dieses Berichts kann das Europäische Parlament den Rat dazu auffordern, gegen Ungarn das Rechtstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7(1) einzuleiten. Dafür ist eine 2/3-Mehrheit im Parlament notwendig.