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Schattenbanken

Vorschläge der Kommission springen zu kurz

Die EU-Kommission hat heute ihre Vorschläge zur Regulierung des Schattenbanksektors auf europäischer Ebene vorgestellt, wonach die Aufsicht und Weitergabe von Informationen über die Branche geregelt werden sollen. Der Begriff Schattenbank beschreibt eine Vielzahl von Aktivitäten, Mechanismen und Instituten, die zwar im Finanzsystems aktiv sind, aber außerhalb des klassischen Bankensektors stehen. (1)

Da die gesetzlichen Regelungen in erster Linie für den herkömmlichen Finanzbereich gelten, unterstehen Schattenbanken bis jetzt nicht der gleichen wirksamen Überwachung. Mittlerweile beträgt der Anteil des Parallelbankensystems 25 bis 30 Prozent am gesamten Finanzwesen. Tendenz in Europa weiter steigend. Das von Binnenmarktkommissar Michel Barnier vorgelegte Konsultationspapier soll nun bis 1. Juni als Diskussionsgrundlage dienen und anschließend zu einem Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden.

Dazu erklärt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

"Wir begrüßen, dass die Kommission ihr Augenmerk auf die undurchsichtige Welt der Schattenbanken richtet. Versteckt durch die intransparenten Strukturen des Schattenbanksektors konnte sich das verantwortungslose spekulative Verhalten entwickeln, das so zerstörerische Folgen für die gesamte Weltwirtschaft hatte.

Unternehmen der Realwirtschaft können zwar neben der klassischen Finanzierung durch Kredite oder Anleihen auch über Schattenbanken an Kapital kommen. Es ist aber inakzeptabel, dass ein so großer Teil des Finanzsektors im Vergleich zu regulierten Instituten nicht den gleichen Aufsichtsvorschriften unterliegt. Schattenbanken bergen mindestens die gleichen Risiken für Anleger, Schuldner und die Funktion der Finanzmärkte. Deshalb müssen für sie auch die gleichen Transparenz-Maßstäbe und Clearing-Pflichten gelten, wie für den klassischen Bankenbereich. In Rahmen der Hedgefondsregulierung haben wir schon Eigenkapitalvorschriften für einige Akteure dieses Sektors beschlossen, das muss jetzt weiter gehen.

Die heute von der Kommission präsentierten Vorschläge sind viel zu vage und nicht im Ansatz geeignet, die Regulierungslücke in diesem Bereich zu schließen. Es ist dringend notwendig, das Schattenbankensystem in die bereits im Gesetzgebungsprozess befindlichen Regulierungsmaßnahmen zu integrieren. Zentral sind hier die Bankenrichtilinie und die Finanzmarktrichtlinie. Zu all diesen Maßnahmen schweigt das Grünbuch der Kommission."

Anmerkungen:

(1) Als Schattenbanken gelten u.a.: Geldmarktfonds, Zweckgesellschaften, manche ETFs und Repo-Geschäfte.

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