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Europäischer Auswärtiger Dienst

Ashton muss Mängel im eigenen Haus anpacken

Das Europäische Parlament hat heute seine Empfehlungen zur Reform des Europäischen Auswärtigen Dienstes verabschiedet. Bei der Gründung des Auswärtige Dienstes im Dezember 2010 wurde festgelegt, dass die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton nach drei Jahren eine Evaluierung des Dienstes vorlegen muss, welche für den Sommer dieses Jahres erwartet wird. Das Parlament bringt sich mit seiner kritisch-konstruktiven Empfehlung in die Reformdebatte ein. Nach der Abstimmung erklärt Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne/EFA:

"Auch wenn man nach knapp drei Jahren keine Wunder erwarten darf, zeigt die Praxis doch einige strukturelle Mängel im Auswärtigen Dienst, die Catherine Ashton zügig angehen sollte. Den Dienst plagen vor allem drei Probleme: Er ist zu kopflastig, zu unflexibel und seine Strukturen befördern keinen ganzheitlichen Politikansatz.

Die Führungsebene des Auswärtigen Dienstes ist aufgebläht, es gibt zu viele Hierarchiestufen, unnötige Doppelstrukturen und teilweise unklare Weisungswege. Im Ergebnis steht Ashton damit einem Dienst vor, der unnötig teuer ist und viel zu lange braucht um auf sich verändernde Situationen zu reagieren.

Beim Dienst muss zudem nachgebessert werden, damit die EU nach außen kohärenter auftritt und Konflikte ganzheitlich angeht. Dafür muss Ashton endlich funktionierende Schnittstellen zwischen EAD und Europäischer Kommission schaffen und ihre Führungs- und Koordinierungsrolle als Vizepräsidentin der Kommission ernsthaft wahrnehmen. Zudem muss sie für den Bereich der Krisenprävention und Krisenreaktion die zersplitterten Strukturen innerhalb ihres Dienstes zusammenführen und die zivile Komponente stärken. Nur durch einen integrierten und ganzheitlichen Ansatz können Konflikte nachhaltig gelöst werden.

Ich spreche mich zudem dafür aus, dass Ashtons Nachfolger(in) Stellvertreter(innen) zur Seite gestellt bekommt. Die Erfahrung zeigt eindeutig, dass die Aufgabenfülle die Möglichkeiten einer einzelnen Person deutlich übersteigt. Die EU-Botschaften sollten zudem das Recht und die Gelder erhalten, konsularische Aufgaben wahrzunehmen und so einen unmittelbaren Mehrwert für EU-Bürger zu schaffen, die im Ausland in Not geraten."

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