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Europäische Bankenaufsicht - Einigung mit der EZB

Europaparlament setzt Transparenz und Kontrolle der EZB-Bankenaufsicht durch

Heute Nachmittag konnten die Präsidenten des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Zentralbank eine Einigung zur interinstitutionellen Vereinbarung über die gemeinsame Europäische Bankenaufsicht erzielen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Fraktionen diese Einigung mittragen werden. Damit wären die Voraussetzungen für eine Abstimmung am Donnerstag über die Gesetzestexte zur gemeinsamen Bankenaufsicht bei der EZB erfüllt. Sobald die Gesetzestexte angenommen sind, kann die EZB endlich die Arbeit aufnehmen und mit dem Aufbau der Bankenaufsicht beginnen.

Sven Giegold, Co-Berichterstatter für die Bankenunion sowie wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, kommentiert das Verhandlungsergebnis: 

"Das Europaparlament hat starke parlamentarische Kontrollrechte durchgesetzt, die weitergehen als die Rechte nationaler Parlamente. Wir Grünen haben dafür gestritten und es hat sich gelohnt: Die gemeinsame europäische Bankenaufsicht wird parlamentarische Demokratie stärken, nicht schwächen. Mehr Europa bringt nicht nur mehr Effizienz in der Bankenaufsicht, sondern auch mehr Demokratie.”

Die Pflichten der EZB aus der interinstitutionellen Vereinbarung im Einzelnen:

• Die EZB muss dem Europaparlament die wichtigsten Informationen aus den Sitzungsprotokolles des Rates der Aufseher zur Verfügung stellen. 

• Sollte der Gouverneursrat der EZB eine Entscheidung des Rates der Aufseher zurückweisen, müssen der/die ParlamentspräsidentIn oder der/die Vorsitzende des verantwortlichen Ausschusses darüber vertraulich informiert werden.

• Das Parlament muss die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der gemeinsamen Bankenaufsicht gemeinsam mit dem Rat ernennen sowie ein mögliches Abberufungsverfahren initiieren. 

• Auch der aus dem EZB-Direktorium kommende Vize-Vorsitzende muss vom Europaparlament bestätigt werden.

• Die EZB muss schriftliche und mündliche Fragen des Europaparlamentes beantworten. Sollten Themenbereiche, die der Geheimhaltung bedürfen, betroffen sein, gibt es die Möglichkeit, diese in vertraulichen Treffen mit dem Europaparlament zu besprechen.

• Sollte das Europaparlament Untersuchungen einleiten, muss die EZB im Rahmen dieser Untersuchungen genauso kooperieren, wie in einem Untersuchungsausschuss. Das macht kritische Überprüfungen durch das Europaparlament entscheidend einfacher.

• Die EZB muss dem Parlament regelmäßig über ihre Aufsichtstätigkeit zu berichten.

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