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Bankenregulierung

Parlament kann Rat endlich Zugeständnisse abringen

Nach 34 Trilogverhandlungen über 9 Monate haben sich Europaparlament, Rat und Kommission gestern in der CRD IV Regulierung (Capital Requirements Directive) über zentrale strittige politische Punkte geeinigt. Die CRD IV Regulierung bildet in Zukunft den gesetzlichen Rahmen für europäische Banken. Sie besteht aus zwei legislativen Texten: Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung ist nach Inkrafttreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkrafttreten von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen. 

Trotz der Einigung zu zentralen Punkten wartet auf die Verhandlungspartner noch viel Arbeit. Die gestrige Einigung umfasst nicht die wichtigen Bereiche, wie z. B. Liquidität. Auch wichtige Punkte zur Berücksichtigung der Besonderheiten des europäischen Bankensystems in der CRD IV wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind noch nicht in trockenen Tüchern. Voraussichtlich wird es noch einen abschließenden Trilog geben. 

Die Verhandlungsergebnisse kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament: 

“Durch Hartnäckigkeit hat das Europäische Parlament die Blockadepolitik der Mitgliedsstaaten überwunden und zu einem Ergebnis geführt, das sich sehen lassen kann. Mit dem zusätzlichen Eigenkapitalpuffer müssen die wichtigsten, systemrelevanten Banken zukünftig aus eigener Kraft einen Stützpfeiler errichten um widerstandsfähiger zu sein, wenn Verluste ihr finanzielles Fundament bedrohen. Dieser Puffer ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Steuerzahler die finanziellen Trümmer zusammengebrochener Großbanken schultern müssen und sorgt für faireren Wettbewerb mit kleinen Banken.

Erfolgsabhängigen Zahlungen und Boni von Bankern werden auf das rund Zweifache des Festgehalts begrenzt. Dadurch werden Kasino-Mentalität und Boni-Exzesse in die Schranken gewiesen. Diesen Erfolg gilt es nun auf andere Finanzmarktakteure wie Fondsmanager auszuweiten.

Schließlich setzte das Europaparlament erstmals die länderbezogene Transparenz von Steuerzahlungen und Gewinnen durch. Nach langem Ringen und viel Unterstützung durch die Zivilgesellschaft bringt Europa damit Licht ins Dunkel der Bankgeschäfte. Ab 2015 müssen alle Banken in ihren Geschäfts- und Jahresabschlussberichten aufschlüsseln, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet; wie viel Steuern sie gezahlt und welche öffentlichen Subventionen sie erhalten haben. Jedoch ist es dem Rat gelungen, noch eine Hintertür in den Kompromiss einzubauen. Die Berichterstattungsmodalitäten sollen erst nach einer besonderen Prüfung durch einen delegierten Rechtsakt von der EU-Kommission definiert werden. Dieser Rechtsakt kann jedoch nach Veröffentlichung binnen einer Dreimonatsfrist sowohl durch Rat als auch das Europaparlament mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Hier wird nochmals ein Kraftakt des Europaparlaments und der Zivilgesellschaft nötig sein, um Steuervermeidung durch Banken ein Ende zu bereiten.”

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