Internetsperren
Französische Nationalversammlung nimmt Anti-Pirateriegesetz "Hadopi 2" an
Heute hat die französische Nationalversammlung erneut über das seit Monaten heftig umkämpfte französische Antipirateriegesetz (Loi Hadopi) abgestimmt. 285 Volksvertreter stimmten für die modifizierte Gesetzesvorlage Hadopi II. und 225 dagegen. Die ursprüngliche Fassung hatte das französische Verfassungsgericht wegen der im Gesetzesvorhaben verankerten Sanktionierung für verfassungswidrig erklärt, da sie sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung als auch die Unschuldsvermutung gefährde. In der ersten Version des Gesetzes gab es keinen Richtervorbehalt, nun sollen die Filesharer im gerichtlichen Schnellverfahren abgeurteilt werden. Unverändert bleibt, dass Urheberrechtsverletzungen mit hohen Bußgeldern und Sperrungen des Internetzugangs geahndet werden sollen.
Dany Cohn-Bendit, Vorsitzender der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament und Helga Trüpel, Vizevorsitzenden des Kulturausschusses:
"Wir bedauern die Entscheidung der Mehrheit der französischen Nationalversammlung. Wir Grünen haben uns von Anfang an gegen dieses Modell - wegen seiner behördlich angeordneten Zugangssperren zum Internet - ausgesprochen. Auch bei der Abstimmung im Europäischen Parlament zum sogenannten Telekompaket, setzten wir uns für die Beibehaltung des Artikels 138 ein. Wir halten an unserer Forderung fest: Keine Internetsperren ohne vorherige richterliche Genehmigung! Obwohl in der neuen Hadopi Version, Strafmaßnahmen von einem Gericht verhängt werden und nicht von der Hadopi-Behörde, lehnen wir die Gesetzesmodifizierung ab, weil sie durch das Schnellverfahren gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstößt.Ins Visier des illegalen Downloadens Geratene, müssen ihre Unschuld beweisen können, sonst drohen ihnen Strafmaßnahmen, die zudem völlig unverhältnismassig sind.
Wir Grüne wollen, dass kulturelle und kreative Inhalte nicht gegen den Willen der Urheber und Urheberinnen illegal ins Netz gestellt werden können und fordern daher die Achtung des Urheberrechts. Sanktionierungsmechanismen, wie sie auch erneut in Hadopi 2 vorgesehen sind, nutzen nicht bei der Suche nach einer Balance der widersprechenden Interessensgruppen. In Anlehnung der Einhaltung der Verfassungsgrundsätze - Kommunikationsfreiheit, Unschuldsvermutung und Richtervorbehalt - fordern wir die Entwicklung neuer Vergütungssysteme, die das Potential des Internets berücksichtigen und dabei den Rechten von Urheberinnen und Urhebern gerecht werden."