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Press release |

CETA

Mehrheit im Parlament verhindert Stellungnahme des EuGh

eAm heutigen Mittwoch hat das Europäische Parlament über einen fraktionsübergreifenden Antrag abgestimmt, das Handelsabkommen mit Kanada CETA vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Die Mehrheit der Abgeordneten haben den Antrag abgelehnt, bedauert Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion:

" Der Europäische Gerichtshof hätte mit einer Überprüfung rechtliche Klarstellung gebracht und die Entscheidung auch im Europäischen Parlament vereinfacht. Nun bleiben die erheblichen rechtlichen Zweifel, die namhafte Rechtsgutachter und der Deutsche Richterbund gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit geäußert haben. Das Streitschlichtungssystem in CETA wird Vorbildcharakter für zukünftige Handelsabkommen haben. Gerade deshalb ist es wichtig, jeden rechtlichen Zweifel auszuschließen. Es wird nun umso schwerer, dem ausgehandelten Text in dieser Form zuzustimmen."

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und handelspolitische Sprecherin, Ska Keller, fügt hinzu:

"Die Ablehnung der rechtlichen Prüfung durch die Mehrheit der Sozial- und Christdemokraten zeigt, dass sie offenbar fürchten, dass die Richter gegen CETA entscheiden könnten. Sie versuchen mit allen Mitteln, das Abkommen durchzuboxen und haben auch die Mitspracherechte des EU-Parlaments stark beschnitten.

Es gibt erhebliche Zweifel daran, ob die Europäische Union solche Schiedsgericht für Investoren einsetzen darf, denn die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedsstaaten werden dadurch eingeschränkt. Auch ist die finanzielle und fachliche Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gegeben.

Wir werden uns weiterhin für eine Prüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof einsetzen und fordern die belgische Regierung auf, das Abkommen dem Gerichtshof vorzulegen wie es der wallonische Ministerpräsident in der Zusatzerklärung zu CETA erstritten hat. Es darf nicht sein, dass ein Abkommen in Kraft tritt, das nicht 100 Prozent mit der europäischen Gesetzgebung in Einklang steht."

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