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Körperscanner

Einsatz von Körperscannern muss gesundheitlich unbedenklich sein und Grundrechte achten

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner heutigen Abstimmung den Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini zum Gebrauch von Körperscannern angenommen. Dazu erklärt der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht:

"Das EU-Parlament hat heute der Europäische Kommission klar signalisiert , dass Grundrechte und Gesundheitsbedenken bei den Überlegungen zur Einführung von Körperscannern Priorität haben müssen. Es gibt ernste Bedenken über die möglichen Auswirkungen eines weitreichenden Gebrauchs von Körperscannern in Flughäfen und anderswo. Sowohl zur Wahrung der Privatsphäre als auch zum Schutz öffentlicher Gesundheit kann dies nicht einfach ignoriert werden. Die Abgeordneten kamen daher zu dem Ergebnis, den Schutz von Grundrechten und Gesundheit als Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern   zu machen."

Insbesondere haben sich die Europaabgeordneten für Vorschläge ausgesprochen, den Einsatz von Röntgentechnologien in Körperscannern auszuschließen. Der Ausschuss empfahl ebenso, dass BürgerInnen die Möglichkeit haben sollten, sich einer  gewöhnlichen Sicherheitskontrolle zu unterziehen anstelle eines Körperscans, ohne dadurch mit Verdacht oder Vorverurteilung konfrontiert zu werden. Die Kommission sollte diese Bedenken aufnehmen und sicherstellen, dass alle Vorschläge zur Einführung von Körperscannern im Einklang mit den Europäischen Grundrechten stehen."

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Jan Philipp Albrecht
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